Sitzung: 13.06.2018 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: DezIII/0113/2018
Frau
Frey erläutert, dass die Zuständigkeit für die Verwertung der Abfälle nicht bei
der Stadt Meerbusch, sondern beim Rhein-Kreis Neuss liege. Den kreisangehörigen
Städten sei nur die Einsammlung und der Transport der Abfälle zu den vom Kreis
genannten Anlagen übertragen worden.
Zu
den in der Anfrage gestellten Fragen könne der Rhein-Kreis Neuss zur Zeit noch
nichts Konkretes sagen, da die neuen Richtlinien erst mit der Zustimmung des
Rates am 22.05.2018 beschlossen worden seien und erst 20 Tage nach ihrer
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft träten. Den Mitgliedsstaaten stehe
eine Frist von zwei Jahren zur Verfügung, um die rechtlichen und anderen
Vorbereitungen zu treffen, die für die Umsetzung notwendig seien.
Zur
Auswertung der Richtlinien brauche der Rhein-Kreis Neuss wegen der erstmaligen
verbindlichen Festlegung zur Bestimmung der Recyclingquoten noch etwas Zeit.
Bei der Bestimmung der Recyclingquoten solle die thermische Verwertung
unberücksichtigt bleiben, die Quoten sollen bei Nutzung von Behandlungsanlagen
mit Hilfe des Anlagenoutputs, nicht –inputs berechnet werden.
Dadurch
würden die Recyclingquoten gegenüber den bisherigen Berechnungen von ca. 60 bis
70 Prozent auf 40 Prozent fallen. Die erstmalige Bestimmung der Quoten
erfordere einiges an Sorgfalt und Aufwand und es sei momentan noch nicht
sinnvoll, mit unsicheren Daten in die Politik zu gehen und Maßnahmen zu
diskutieren. Eine Änderung des Abfallkonzeptes der Stadt Meerbusch sei deshalb
jetzt noch nicht zielführend.
Es
werde erfahrungsgemäß angestrebt, die eventuell notwendigen Änderungen im
Abfallsystem der Städte wegen der Auswirkung auf die Abfallgebühren, in der
neuen Ausschreibung zu berücksichtigen. Sonst müssten die gesetzlich
vorgeschriebenen Anpassungen des Vertrages frei mit dem beauftragten Entsorger
verhandelt werden.