Sitzung: 13.06.2018 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB5/0783/2018
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene
Parkgebührenordnung mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Ergänzung
§ 2:
Tagesticketgebühr
5,-€
§
3 Ausnahmeregelungen, Umformulierung:
1. Die rechtmäßig abgestellten Fahrzeuge auf den ausgewiesenen
Behindertenparkplätzen, sind von der Gebührenpflicht ausgenommen.
2. Taxen und Carsharingfahrzeuge, auf den ausgewiesenen Stellplätzen,
sind von der Gebührenpflicht befreit.
3. Vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge
(PHEF-Fahrzeug und PHEV-Fahrzeug) sind auf den ausgewiesenen Stellplätzen an
den Ladesäulen, während des Ladevorganges, von der Gebührenpflicht befreit.
Änderung
§ 4:
Streichung
Satz 2
Der
Gebührentarif wurde bereits durch den Rat am 14.12.2017 beschlossen und wird
Bestandteil des Beschlusses.
Ratsherr
Schönauer formuliert einen Antrag auf Änderung der Parkgebührenordnung.
Anmerkung der
Schriftführerin: Der Antrag entspricht dem Beschluss.
Ratsfrau
Niegeloh erkundigt sich, ob es vorgesehen sei, die Dauerparkplätze besonders
auszuweisen. Technischer Beigeordneter Assenmacher verneint dieses mit der
Begründung, dass das eine Kontrolle erschwere. Im Übrigen begründe gem. § 4 ein
Dauerparkschein keinen Anspruch auf einen Stellplatz.
Nach
kurzer Debatte stellt der Ausschussvorsitzende den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
|
1 |
|
Gesamt: |
14 |
3 |
0 |