Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Parkgebührenordnung mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

Ergänzung § 2:

Tagesticketgebühr 5,-€

 

§ 3 Ausnahmeregelungen, Umformulierung:

 

1. Die rechtmäßig abgestellten Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sind von der Gebührenpflicht ausgenommen.

2. Taxen und Carsharingfahrzeuge, auf den ausgewiesenen Stellplätzen, sind von der Gebührenpflicht befreit.

3. Vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEF-Fahrzeug und PHEV-Fahrzeug) sind auf den ausgewiesenen Stellplätzen an den Ladesäulen, während des Ladevorganges, von der Gebührenpflicht befreit.

Änderung § 4:

Streichung Satz 2

 

Der Gebührentarif wurde bereits durch den Rat am 14.12.2017 beschlossen und wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Ratsherr Schönauer formuliert einen Antrag auf Änderung der Parkgebührenordnung.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Der Antrag entspricht dem Beschluss.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich, ob es vorgesehen sei, die Dauerparkplätze besonders auszuweisen. Technischer Beigeordneter Assenmacher verneint dieses mit der Begründung, dass das eine Kontrolle erschwere. Im Übrigen begründe gem. § 4 ein Dauerparkschein keinen Anspruch auf einen Stellplatz.

 

Nach kurzer Debatte stellt der Ausschussvorsitzende den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

14

3

0