Bürgermeisterin Mielke-Westerlage informiert über ein Gespräch, welches auf Initiative der Stadt Krefeld bezgl. der Ansiedlung weiterer Unternehmen im Krefelder Hafen stattgefunden habe. Geplant sei eine Verlagerung des Produktionsstandortes der GoodMills Deutschland GmbH von Köln an den Castellweg im Krefelder Hafen.

Die zweite geplante Ansiedlung betreffe den Bau eines Gastanklagers zwischen Hafenringstraße und Wendebecken. Die Anlage mit 3 Flüssiggastanks a 2.000 m3 und 2 Flüssiggastanks von je 1.000 m3 sollen in einer erdgedeckten, 8.5 m hohe Anlage untergebracht werden, darüber hinaus soll eine Abfüllanlage für Propangasflaschen und Butan-Behälter errichtet werden sowie Verladestationen für Tankwagen und Bahnkesselwagen, Flaschenabfüllung, Betriebsgebäude und Schiffsanleger.

Zwischenzeitlich sei ein Verkehrsgutachten erstellt worden, dass auch die zusätzlichen Verkehre aus der Ansiedlung des größten deutschen Mühlenunternehmens, Fa. GoodMillsDeutschland GmbH, die ihren Produktionsstandort im Jahr 2020 nach Krefeld verlegen möchte, berücksichtige. Der Vertreter des Hafens habe zugesagt, dieses der Stadt zukommen zu lassen.

Ratsherr Focken spricht die Regelung des Gebietsänderungsvertrages an. Danach dürfen in einem Bereich von 500 m nördlich der Stadtgrenze keine Betriebe mit unzumutbaren Immissionen angesiedelt werden. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass diese Regelung im Gespräch verwaltungsseitig thematisiert worden sei. Lt. Aussage der Stadt Krefeld habe es eine Spezifizierung in der Weise gegeben, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „unzumutbare Immissionen“, anhand von Abstandsklassen definiert worden sei. Verwaltungsseitig würde dies derzeit geprüft.