Sitzung: 26.04.2018 Rat
Herr Westerlage berichtet über den Stand
der Arbeiterunterkunft Am Meerkamp 20. Hierzu seien bisher schon 7
gerichtliche Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf seitens des
Betreibers bzw. des Eigentümers anhängig gemacht worden. Davon seien die Klagen
zur Hauptsache noch laufend, die Eilverfahren jedoch beendet. Aufgrund der besonderen
Voraussetzungen der gestuften Verwaltungsvollstreckung sei neben der
Grundverfügung zur Untersagung der illegalen Wohnnutzung im Gewerbegebiet eine
Reihe von aufeinander aufbauenden Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich
geworden.
Das VG Düsseldorf habe in den jeweiligen Eilverfahren per
Beschluss aber sowohl die Nutzungsuntersagung als solche als auch die dazu
erfolgten Zwangsmittelverfügungen für rechtmäßig erklärt. Da die unerlaubte
Nutzung trotz intensiver Kontrollen der Bauaufsicht fortdauerten, würden die
Zwangsgelder erheblicher Größenordnung jetzt auch beigetrieben und weitere
Zwangsmaßnahmen eingeleitet.
Daneben habe das Gericht zwar die Zurückstellung eines Bauantrages
auf Nutzungsänderung des Bürogebäudes in eine Beherbergungsstätte für nicht
erforderlich erklärt. Die Zurückstellung sei von der Bauaufsicht zusätzlich
vorsorglich wegen des Änderungsbeschlusses
des Rates beim Bebauungsplan zur Absicherung des Gebietscharakters eines
hochwertigen Büro und Verwaltungsnutzung erfolgt. Das Gericht hätte jedoch in
den Entscheidungsgründen gerade hervorgehoben, dass die in Wirklichkeit mit dem
Bauantrag angestrebte Wohnnutzung im Gewerbegebiet des Bebauungsplanes schon
kraft Gesetzes unzulässig sei. Daraufhin habe die Stadt dann den Bauantrag auch
abgelehnt. Auch hiergegen sei dann sofort Klage erhoben worden, die noch nicht
begründet sei.
Anmerkung
Zwischenzeitlich hat der Mieter des Objekts
Beschwerde beim OVG Münster wegen der Festsetzung des 1. Zwangsgeldes und der
Androhung des 2. Zwangsgeldes eingereicht.