Herr Westerlage berichtet über den Stand der Arbeiterunterkunft Am Meerkamp 20. Hierzu seien bisher schon 7 gerichtliche Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf seitens des Betreibers bzw. des Eigentümers anhängig gemacht worden. Davon seien die Klagen zur Hauptsache noch laufend, die Eilverfahren jedoch beendet. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen der gestuften Verwaltungsvollstreckung sei neben der Grundverfügung zur Untersagung der illegalen Wohnnutzung im Gewerbegebiet eine Reihe von aufeinander aufbauenden Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich geworden.

Das VG Düsseldorf habe in den jeweiligen Eilverfahren per Beschluss aber sowohl die Nutzungsuntersagung als solche als auch die dazu erfolgten Zwangsmittelverfügungen für rechtmäßig erklärt. Da die unerlaubte Nutzung trotz intensiver Kontrollen der Bauaufsicht fortdauerten, würden die Zwangsgelder erheblicher Größenordnung jetzt auch beigetrieben und weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet.

Daneben habe das Gericht zwar die Zurückstellung eines Bauantrages auf Nutzungsänderung des Bürogebäudes in eine Beherbergungsstätte für nicht erforderlich erklärt. Die Zurückstellung sei von der Bauaufsicht zusätzlich vorsorglich wegen des Änderungsbeschlusses  des Rates beim Bebauungsplan zur Absicherung des Gebietscharakters eines hochwertigen Büro und Verwaltungsnutzung erfolgt. Das Gericht hätte jedoch in den Entscheidungsgründen gerade hervorgehoben, dass die in Wirklichkeit mit dem Bauantrag angestrebte Wohnnutzung im Gewerbegebiet des Bebauungsplanes schon kraft Gesetzes unzulässig sei. Daraufhin habe die Stadt dann den Bauantrag auch abgelehnt. Auch hiergegen sei dann sofort Klage erhoben worden, die noch nicht begründet sei.

Anmerkung

Zwischenzeitlich hat der Mieter des Objekts Beschwerde beim OVG Münster wegen der Festsetzung des 1. Zwangsgeldes und der Androhung des 2. Zwangsgeldes eingereicht.