Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass der kath. Kindergarten St. Franziskus unter der lfd. Nr. 144 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vertritt die Auffassung, dass das oben genannte Objekt gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal ist.

 

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.

 


Beigeordneter Assenmacher erläutert die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie die Gründe, die für eine Aufnahme in die Denkmalliste sprechen. Da sich die Kirchengemeinde in der Angelegenheit noch nicht geäußert habe, schlage er vor, den Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung der Kirchengemeinde zu fassen.

 

Ratsherr Schoenauer, der auch Mitglied des zuständigen Kirchenvorstands ist, erklärt, dieser habe noch keine Gelegenheit gehabt, die Sache zu besprechen. Daher sei eine Antwort bis jetzt nicht möglich gewesen.

 

Ratsfrau Dr. Schomberg möchte wissen, ob im Falle eines Eintrags in die Denkmalliste finanzielle Belastungen auf die Kirchengemeinde zukämen. Ratsherr Schoenauer antwortet, bereits bei der Planung und Erstellung des Anbaus seien die Belange des Denkmalschutzes sowie die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen berücksichtigt worden.

 

Ratsherr Wartchow stellt in Anbetracht der Tatsache, dass kein Zeitdruck bestehe, den Antrag, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen. Der Kulturausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.