StOBR Lutum informiert über das Baudenkmal Haus Schackum in Meerbusch-Büderich.

Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor, die planungsrechtlich und denkmalrechtlich die Umnutzung und Instandsetzung der Hofanlage klären soll. Mit der Umnutzung soll die Gesamtanlage langfristig im Bestand gesichert werden. In das Konzept ist auch eine Verbesserung/Inwertsetzung der Außenanlagen geplant. Die grundsätzliche Zustimmung der Denkmalpflege liegt vor. Für die denkmalrechtliche Erlaubnis wird der zuständige Ausschuss für Planung und Liegenschaften Ende September 2012 beteiligt.

StOBR Lutum informiert den Ausschuss außerdem zu dem Baudenkmal Hauptstr. 23, Gaststätte van Dawen, in Meerbusch-Lank. Die Eigentümer sind im Moment mit zwei Interessenten in ernsthafteren Verhandlungen, um mittels Bauvoranfrage die zukünftige Nutzung, Erhaltung und ggf. Umbaumaßnahmen abzustimmen. Das nächste Abstimmungsgespräch der Eigentümer mit der Verwaltung findet am 12.09.2012 statt. Das Haus Nr. 21 ist mit der Gaststätte zum Verkauf angeboten. Den Erwerbsinteressenten sind die notwendigen Maßnahmen zur Substanzsicherung bekannt. An mehreren Ortsterminen hat die untere Denkmalbehörde teilgenommen und Gespräche mit den Interessenten geführt. Dabei entstand der Eindruck, dass zwei der Interessenten ernsthaft den Erwerb und die Instandsetzung anstreben.

Zum aktuellen Umfang des Denkmalschutzes wird auf TOP 4 hingewiesen.

Auf Nachfrage zu dem Baudenkmal Hotel Weindorf in Meerbusch-Osterath informiert die Verwaltung zum Sachstand. Der Eigentümer und der zukünftige Pächter der Gastronomie haben bei der Verwaltung Gespräche zum Umbau der Gastsstube im EG und zu dem Saal im OG geführt. Der Beginn der Nutzung wurde für Anfang 2013 avisiert. Die angekündigten Bauvorlagen liegen noch nicht vor.

Ratsherr Neuhausen fragt nach, warum mit den Restaurierungsarbeiten an dem Kunstwerk „Alter Kirchturm“ in Büderich noch nicht begonnen worden sei.

StOBR Lutum antwortet, die fachliche Klärung sei inzwischen erfolgt. Er stellt kurz die Komplexität der notwendigen Maßnahmen dar und verweist darauf, dass eine Restaurierung im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Kunstwerks nur äußerst behutsam erfolgen könne. Eine Kostenschätzung liege vor, der Betrag sei für das Jahr 2013 in den städtischen Haushalt eingestellt worden.

Auf Nachfrage gibt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage das Volumen mit 58.000 Euro an. Sie erklärt, dass bei einer Investition dieser Größenordnung außerplanmäßige Mittel nur bei einer akuten Gefährdung des Objekts zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese liege bei dem Kunstwerk „Alter Kirchturm“ aktuell nicht vor.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Schleifer informiert Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass beabsichtigt gewesen sei, mit finanzieller Unterstützung der Kulturstiftung der Sparkasse Neuss eine Broschüre zum Mahnmal herauszugeben; die Broschüre sollte aus einem fotografischen Teil sowie einem Textteil bestehen. Die Aufnahmen seien von einem Kunstfotografen erstellt worden, es fehle allerdings noch die Festrede von Herrn Drs. de Werth aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums des Beuys’schen Mahnmals im August 2009, die als Textteil aufgenommen werden sollte. Viele Quellen und Belege dazu hat Drs. de Werth aus den Unterlagen der Stadt Meerbusch genommen. Herr de Werth habe seine Festrede noch überarbeiten wollen, sei aber wegen anderweitiger Verpflichtungen bisher nicht dazu gekommen. Entsprechende Nachfragen durch die Verwaltung sowie die Kulturstiftung der Sparkasse Neuss seien bisher leider ohne Erfolg geblieben.

 

Sachkundige Bürgerin Richter fragt nach dem Sachstand bei der Zeitzeugenbefragung, die im Zusammenhang mit der Diskussion um den Umgang mit dem Fresco aus dem Dritten Reich im Verwaltungsgebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz steht. StOBR Lutum berichtet von den Gesprächen mit dem Landschaftsverband Rheinland zu diesem Thema.

Vorsitzender Radmacher regt an, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kulturausschusses zu setzen. Die Ausschussmitglieder begrüßen den Vorschlag.