Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anbindung Hoterheideweg an die Unterführung „Strümper Straße“:

 

a) Welche Maßnahmen sind notwendig um die vorgesehene Wegführung mit einer zusätz-

    lichen Treppe zur Verkürzung des Fußwegs auszustatten?

 

    Es müsste in der Böschung eine Treppenanlage vom Hoterheideweg zur Rampe herge-

    stellt werden. Des Weiteren wären die Anschlussbereiche, also die Wegeführung, anzu-

    passen.

 

b) Mit welchen zusätzlichen Kosten ist dabei zu rechnen?

 

    Es ist für Planung und Ausführung von rund 20.000 € auszugehen.

 

c) Welche Kostenaufteilung der Baulastenträger wäre möglich?

 

    Die direkte Anbindung war bisher nicht eingeplant. Deshalb ist sie kein Bestandteil der 

    Kreuzungsvereinbarung und wäre somit zu 100% von der Stadt zu finanzieren.

 

    Während der gemeinsamen Sitzung von Bau- und Umweltausschuss und Ausschuss für

    Planung und Liegenschaften am 21.11.2017 wurde seitens der Bahn ausgeführt, dass die

    Barrierefreiheit bei der Unterführung Strümper Straße nur einseitig erfolgen wird.

 

    Anmerkung: Es wurde in der Sitzung noch angefügt, dass jedoch zusätzlich eine Rampe

    von der Straße An der Bundesbahn zur Unterführung Strümper Straße geplant ist, wel-

    che barrierefrei sein wird.

 

Daraus ergibt sich folgende neue Frage:

 

a) Welche Seite wird eine barrierefreie Ausführung erhalten, welche wird diese nicht erhal-

    ten?

 

    Die westliche Rampe (zur Krefelder Straße) ist barrierefrei. Die Längsneigung ist max. 6%

    und wird Zwischenpodeste aufweisen.

    Die östliche Rampe (zur Strümper Straße)  ist mit max. 6 % geneigt. Es müssten alle 6m

    Zwischenpodeste eingefügt werden, um sie komplett barrierefrei zu machen. Dazu reicht

    der Platz aber nicht aus. Die notwendige Abwicklung könnte nicht in die vorhandenen

     Platzverhältnisse integriert werden.

In der Kreuzungsvereinbarung wird die Bahn jedoch verpflichtet, eine barrierefreie zu-

sätzliche Rampe herzustellen. Diese Rampe verbindet die Unterführung Strümper Stra-

ße mit der Straße An der Bundesbahn. Die lange Abwicklung Norden ist notwendig,

um ein barrierefreies Längsgefälle zu erreichen.

 

    Fragen b) – e) erübrigen sich somit.