Sitzung: 17.04.2018 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB4/0106/2018
Anbindung Hoterheideweg an die Unterführung „Strümper Straße“:
a) Welche Maßnahmen sind notwendig um die vorgesehene Wegführung
mit einer zusätz-
lichen Treppe zur
Verkürzung des Fußwegs auszustatten?
Es müsste in der
Böschung eine Treppenanlage vom Hoterheideweg zur Rampe herge-
stellt werden. Des
Weiteren wären die Anschlussbereiche, also die Wegeführung, anzu-
passen.
b) Mit welchen zusätzlichen Kosten ist dabei zu rechnen?
Es ist für Planung und
Ausführung von rund 20.000 € auszugehen.
c) Welche Kostenaufteilung der Baulastenträger wäre möglich?
Die direkte Anbindung
war bisher nicht eingeplant. Deshalb ist sie kein Bestandteil der
Kreuzungsvereinbarung
und wäre somit zu 100% von der Stadt zu finanzieren.
Während der gemeinsamen
Sitzung von Bau- und Umweltausschuss und Ausschuss für
Planung und
Liegenschaften am 21.11.2017 wurde seitens der Bahn ausgeführt, dass die
Barrierefreiheit bei der
Unterführung Strümper Straße nur einseitig erfolgen wird.
Anmerkung: Es wurde in der Sitzung noch
angefügt, dass jedoch zusätzlich eine Rampe
von der Straße An der
Bundesbahn zur Unterführung Strümper Straße geplant ist, wel-
che barrierefrei sein
wird.
Daraus ergibt sich folgende neue Frage:
a)
Welche Seite wird eine barrierefreie Ausführung erhalten, welche wird diese
nicht erhal-
ten?
Die westliche Rampe (zur
Krefelder Straße) ist barrierefrei. Die Längsneigung ist max. 6%
und wird Zwischenpodeste
aufweisen.
Die östliche Rampe (zur
Strümper Straße) ist mit max. 6 %
geneigt. Es müssten alle 6m
Zwischenpodeste
eingefügt werden, um sie komplett barrierefrei zu machen. Dazu reicht
der Platz aber nicht
aus. Die notwendige Abwicklung könnte nicht in die vorhandenen
Platzverhältnisse integriert werden.
In der
Kreuzungsvereinbarung wird die Bahn jedoch verpflichtet, eine barrierefreie zu-
sätzliche
Rampe herzustellen. Diese Rampe verbindet die Unterführung Strümper Stra-
ße mit
der Straße An der Bundesbahn. Die lange Abwicklung Norden ist notwendig,
um ein
barrierefreies Längsgefälle zu erreichen.
Fragen b) – e) erübrigen sich somit.