Die Beantwortung der Anfragen der SPD-Fraktion vom 13.04.2018 und 04.06.2018 ist der Niederschrift beigefügt.

 

Ergänzend bittet Ratsherr Fliege um Auskunft über aktuelle und ggf. zukünftige Bedarfe im Stadtteil Osterath, die ein Tätigwerden erforderten.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist auf die im ISEK dargelegte Entwicklungsplanung, wonach ein Großteil der neuen Bebauung in Osterath vorgesehen sei. Aus der erwarteten Ansiedlung von Familien mit Kindern ergebe sich weiterer Bedarf im Ortsteil Osterath.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt auf Nachfrage von Ratsherrn Banse, dass die Planung derzeit davon ausgehe, dass mit der Unterführung in Osterath in naher Zukunft die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf wohnortnahe Versorgung besser gesichert sei. Zudem seien die Neubaugebiete vornehmlich auf der Osterather Seite angesiedelt. Laut aktueller Rechtsprechung seien 20 Wegeminuten zumutbar, womit in Osterath nahezu alle Standorte erreichbar seien. Von erheblicher Bedeutung sei, die passenden Grundstücke frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.