Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1.        Wann beabsichtigt die Verwaltung die Auswirkungen des ISEK in den Fachausschüssen zu beraten, insbesondere für die Bereiche Schule, Kita und Infrastruktur?

Der Rat hat in seiner heutigen Sitzung den Beschluss gefasst, welche Siedlungsgebiete in welcher zeitlichen Reihenfolge entwickelt werden sollen. Der Beschluss beinhaltet als Richtgröße die Anzahl der Wohneinheiten der jeweiligen Siedlungsgebiete sowie den Anteil der Einfamilienhaus, Doppelhaus und Reihenhausbebauung sowie Geschosswohnungsbau, ebenfalls als Richtgröße. Wie die konkrete Bebauung der einzelnen Siedlungsflächen aussehen wird und damit für welche Zielgruppen Wohnangebote abgebildet werden, entscheidet sich in den anstehenden Planverfahren. Auf dieser Basis werden die Schulentwicklungsplanung, Kindertagesstättenplanung und Infrastrukturplanungen überarbeitet und in die Fachausschüsse eingebracht.

2.        Wie soll es mit dem ISEK weitergehen, wie ist die Verknüpfung mit anderen Planungen (z. B. Radwegeverkehrskonzept, Wohnbaulandentwicklung) vorgesehen?

Mit der Wohnraumbedarfsanalyse, dem darauf aufbauenden heute beschlossenen Wohnbauentwicklungskonzept sowie dem verabschiedeten  Konzept zur aktiven Baulandentwicklung sind wesentliche Entscheidungen zur konkreten Umsetzung des ISEK getroffen worden. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Meerbusch 2030 (ISEK) bildet lediglich den strategischen Rahmen für die zukünftige Stadtentwicklung von Meerbusch.

Als informelle Planungsebene erweitert das ISEK bzw. die integrierte Stadtentwicklungs-planung die formellen Instrumente der Stadtplanung, wie Bebauungspläne, und dient als Grundlage für sachgerechte qualitative planerische Entscheidungen.

Es versteht sich als Leitfaden, der durch den integrierten Ansatz nicht nur die rein bauliche Stadtentwicklung im Fokus hat, sondern vielmehr auch die Ergebnisse aus demographischen und räumlichen Untersuchungen sowie die Anforderungen an Familie und Beruf, an das Wohnen im Alter, an die Grün- und Freiräume, an intelligente Verkehrslösungen als auch einem lebendigen Miteinander verbindet und abstimmt.

Es ersetzt jedoch nicht andere Fachkonzepte wie beispielweise Handlungskonzepte, Verkehrsentwicklungspläne, Luftreinhaltepläne, Schulentwicklungspläne oder städtebauliche Rahmenpläne. Es dient vielmehr bei deren Erarbeitung als umfassender Orientierungsrahmen. Mit dem Leitbild und den Leitlinien wurden wesentliche Leit- und Zielvorstellungen formuliert und bilden die Grundlage für die Erarbeitung anderer Planungen (z. B. Radwegeverkehrskonzept).