Sitzung: 26.04.2018 Rat
Vorlage: FB4/0742/2018
Beschluss:
1.
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu
beauftragen, die Beschlüsse zur Entwicklung folgender Siedlungsflächen
vorzubereiten:
Nr. |
Bezeichnung |
Anzahl Wohneinheiten |
Anteil Typ "Einfamilienhaus" * |
Startjahr der Aufsiedlung |
4 |
Ivangsheide |
450 |
60% |
2023 |
5 |
Kamper Hof |
160 |
60% |
2027 |
7 |
Auf dem Kamp |
60 |
100% |
2020 |
16 |
Barbara-Gerretz-Schule |
120 |
10% |
2021 |
19 |
Schneiderspfad |
60 |
80% |
2023 |
26 |
Hermann-Unger-Allee |
22 |
0% |
2023 |
30 |
Böhler-Siedlung |
60 |
0% |
2022 |
33 |
Gelleper Straße |
15 |
80% |
2021 |
34 |
Latum Ost |
50 |
80% |
2025 |
35 |
Gonellastraße |
30 |
100% |
2022 |
36 |
Alter Teich |
12 |
100% |
2019 |
38 |
Nierst - Am
Oberen Feld |
40 |
80% |
2024 |
Wohneinheiten
insgesamt: |
1.079 |
|
|
* • Als „Richtgröße“ gilt für die
zukünftigen Planungen, dass insgesamt 50% der geschaffenen Wohnungen im
Geschosswohnungsbau realisiert werden. Dies sollte
dann auch in den genannten Anteilen berücksichtigt
werden.
• Unter der
Begrifflichkeit „Einfamilienhäuser –EFH“ fallen auch Doppelhäuser und
Reihenhäuser.
• Die
vorgeschlagenen Planungen sind zunächst als Orientierungsrahmen zu betrachten.
Eine Festlegung zu
einem späteren Zeitpunkt schafft damit jeweils
Möglichkeiten, sich einem evtl. veränderten Bedarf oder Förderrichtlinien anzupassen.
2. Handlungsfelder
Handlungsfeld 1:
Bei der
künftigen Siedlungsentwicklung sollen auf der Basis des Konzeptes zur aktiven
Grundstückspolitik weitere Maßnahmen ergriffen werden:
- Errichtung weiterer
Sozialbauwohnungen,
- Stärkung des preisgedämpften
Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen,
- Sicherung preisgünstiger
Wohnungen im Bestand,
- Schaffung von
Wohnbauflächenreserven für sozialen und preisgedämpften
Wohnungsneubau (siehe Vorlage:
FB6/0621/2017 „Aktive Grundstückspolitik
zur Entwicklung von
Siedlungsflächen“)
- Bei Planungen im Bereich des geförderten
Wohnungsbaus sind Grenzen wie
z.B. für maximale Wohnungsgrößen
im Rahmen der SGBII-Regelungen
zu berücksichtigen.
Handlungsfeld
2:
Bei der künftigen Siedlungsentwicklung bedarf es folgender Maßnahmen:
- Berücksichtigung kleiner und
barrierefreier Wohnungen bei Neubauplanun-
gen,
- Umbau in altengerechte und
inklusive Wohnungen bei Bestandsimmobilien,
- Beratungsangebote zur
Wohnraumanpassung,
- Koordination von Bedarfen und
Bauaktivitäten,
- Anpassung des Betreuungs- und
Unterstützungsangebotes für ältere Men-
Schen,
- Infrastrukturerfordernisse,
insbesondere auch im Bereich Verkehr, sind recht
zeitig vor den konkreten
Planungen zu untersuchen
- Bei allen Planungen sind auch
die Belange behinderter Menschen zu berück-
sichtigt.
Handlungsfeld
3:
Zur
Versorgung dieser Zielgruppen mit geeignetem Wohnraum stehen folgende Aufgaben
im Schwerpunkt:
- Aktivierung vorhandener
Flächenpotenziale zum Neubau von Ein- und Zwei-
familienhäusern,
- Unterstützung des
Generationenwechsels im älteren Eigenheimbestand,
- Bestandsanpassung älterer
Eigenheimquartiere,
- Schaffung der notwendigen
Infrastruktur, insbesondere Ausbau des Betreu-
ungsangebotes für Kinder
- Beim Zuschnitt der
Grundstücksgrößen insbesondere für Reihenhäuser sollte
darauf geachtet werden, dass
eine Finanzierung für junge Familien möglich
ist.
Handlungsfeld
4:
Will man die
Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen stützen, bedarf es einer
Unterstützung bei der
- Moderation von
Zielfindungsprozessen in Projektgruppen,
- Unterstützung von
Projektgruppen beim Erwerb geeigneter Flächen und Ob-
jekte,
- verwaltungsinterner
Koordination unterstützender Aktivitäten.
Handlungsfeld
5:
Im
Vordergrund bei der Aktivierung von Wohnungsbaureserven stehen folgende
Aufgaben:
- Erwerb kommunaler Wohnbauflächen bzw.
Zwischenerwerb zur konzeptionel-
len Einflussnahme auf private
Wohnbautätigkeit nach dem bereits beschlos-
senen Konzept „Aktive
Grundstückspolitik“,
- Bewertung und Priorisierung der
verfügbaren Flächenreserven,
- Förderquotierung und
Konzeptvergabe bei kommunalen Flächen,
- verstärkte Mobilisierung von
Flächen in der Innenentwicklung.
Handlungsfeld
6:
Bei zukünftigen Planungen zusammenhängender
Baugebiete sind bestehende Gehölzstrukturen, ökologisch hochwertige Bereiche
und Biotopvernetzungen in den Planungen zu berücksichtigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis
der vorgenannten Baulandentwicklung insbesondere die
Kindertagesstättenbedarfsplanung, die Schulentwicklungsplanung und die
Verkehrsplanung fortzuschreiben. Bei der im Vergabeverfahren befindlichen
Sportstättenbedarfsplanung ist die Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für den
Stadtteil Osterath ein integriertes Handlungskonzept zu beauftragen, welche
Angebote für eine gelingende Integration von Neubürgern nötig sind.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Berichtswesen zur Evaluierung zum Stand der Wohnraumentwicklung zu erstellen.
In beiden Ausschüssen soll hierzu mindestens einmal im Jahr möglichst vor den
Haushaltsberatungen berichtet werden.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet aus den Beratungen der gemeinsamen Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Sie verweist auf die ergänzenden Anträge der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen, der SPD-Fraktionen und der UWG-Fraktion.
Ratsherr Rettig erklärt, dass aus dem ISEK bisher nur das räumliche und strategische Leitbild beschlossen worden sei. Weitergehende Beschlüsse seien in Zusammenhang mit den konkreten Siedlungsentwicklungen zu treffen. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, im heutigen Beschluss ginge es darum, welche Siedlungsflächen in welcher zeitlicher Reihenfolge unter Berücksichtigung der Richtgrößen EFH/MFH entwickelt werden sollen. Auswirkungen auf die Infrastruktur stellten sich in Abhängigkeit der Größe der Neubaugebiete unterschiedlich dar. So würde ein kleines Wohngebiet, wie z.B. der Alte Teich, keine infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen nach sich zeihen, für größere Gebiete, wie z.B. Ivangsheide/Kamperweg/Auf dem Kamp müsste neben dem reinen Planverfahren parallel die Frage des notwendigen Ausbaus der Infrastruktur bearbeitet werden. Hiermit würden neben dem Ausschuss für Planung und Wirtschaftsförderung auch die Fachausschüsse nach der vom Rat beschlossenen Zuständigkeitsregelung befasst.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die SPD dafür plädiere auch strategische Fragestellungen in den Ausschüssen zu besprechen, nicht nur die Umsetzungsplanung. Deshalb schlage ihre Fraktion, wie beantragt vor, die sozial-räumliche Untersuchung in allen größeren Stadtteilen durchführen zu lassen. Ratsherr Marc Becker erklärt, dass er die Auffassung der SPD teile, da jede Bevölkerungsstruktur einem Wandel unterliege.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass die Hauptentwicklung im Stadtteil Osterath stattfinde. Hier sei unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Entwicklung der ehemaligen Ostara-Fläche innerhalb von 10 Jahren mit einem Anstieg der Wohneinheiten um 20% zu rechnen, insofern müsse insbesondere hier ein paralleler Ausbau von Infrastruktur erfolgen.
Ratsherr Rettig erklärt, man halte nach wie vor das ISEK für überflüssig, alles sei in § 1 BbauG geregelt. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes widerspricht, das ISEK sei als strategisches Steuerelement wichtig. Auch Ratsherr Damblon erklärt, dass das ISEK sinnvoll und wichtig sei, es klärt wo die Entwicklung hingehen soll und welche Maßnahmen in die konkrete Umsetzung gehen.
Ratsherr Weyen erläutert den Änderungsantrag seiner Fraktion. Er bitte über die einzelnen Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage lässt über den Antrag abstimmen:
Punkte 1 und 2 des UWG-Antrages
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
4 |
46 |
|
Punkte 3a und 3b
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
4 |
46 |
|
Punkt 3c
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
6 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
10 |
40 |
|
Ratsherr Damblon und Ratsherr Peters erläutern des CDU-Antrag auf Vergabe eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Osterath. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erläutert den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion, ein solches Handlungskonzept für alle größeren Stadtteil erstellen zu lassen.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
4 |
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
12 |
38 |
|
Danach erfolgt die Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
7 |
3 |
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
4 |
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
28 |
19 |
3 |
.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
4 |
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
40 |
10 |
|