Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, die Beschlüsse zur Entwicklung folgender Siedlungsflächen vorzubereiten:

 

 

Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Wohneinheiten

Anteil Typ

"Einfamilienhaus" *

Startjahr der

Aufsiedlung

4

Ivangsheide

450

60%

2023

5

Kamper Hof

160

60%

2027

7

Auf dem Kamp

60

100%

2020

16

Barbara-Gerretz-Schule

120

10%

2021

19

Schneiderspfad

60

80%

2023

26

Hermann-Unger-Allee

22

0%

2023

30

Böhler-Siedlung

60

0%

2022

33

Gelleper Straße

15

80%

2021

34

Latum Ost

50

80%

2025

35

Gonellastraße

30

100%

2022

36

Alter Teich

12

100%

2019

38

Nierst - Am Oberen Feld

40

80%

2024

Wohneinheiten insgesamt:

1.079

 

 

 

          *   Als „Richtgröße“ gilt für die zukünftigen Planungen, dass insgesamt 50% der geschaffenen Wohnungen im

                   Geschosswohnungsbau realisiert werden. Dies sollte dann auch in den genannten Anteilen berücksichtigt

                   werden.

                  Unter der Begrifflichkeit „Einfamilienhäuser –EFH“ fallen auch Doppelhäuser und Reihenhäuser.

                  Die vorgeschlagenen Planungen sind zunächst als Orientierungsrahmen zu betrachten. Eine Festlegung zu

                einem späteren Zeitpunkt schafft damit jeweils Möglichkeiten, sich einem evtl. veränderten Bedarf oder Förderrichtlinien anzupassen.

 

2.      Handlungsfelder

 

Handlungsfeld 1:

 

Bei der künftigen Siedlungsentwicklung sollen auf der Basis des Konzeptes zur aktiven Grundstückspolitik weitere Maßnahmen ergriffen werden:

-   Errichtung weiterer Sozialbauwohnungen,

-   Stärkung des preisgedämpften Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen,

-   Sicherung preisgünstiger Wohnungen im Bestand,

-   Schaffung von Wohnbauflächenreserven für sozialen und preisgedämpften

    Wohnungsneubau (siehe Vorlage: FB6/0621/2017 „Aktive Grundstückspolitik

    zur Entwicklung von Siedlungsflächen“)

-     Bei Planungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus sind Grenzen wie

 z.B. für maximale Wohnungsgrößen im Rahmen der SGBII-Regelungen

zu berücksichtigen.

 

Handlungsfeld 2:

 

Bei der künftigen Siedlungsentwicklung bedarf es folgender Maßnahmen:

-   Berücksichtigung kleiner und barrierefreier Wohnungen bei Neubauplanun-

     gen,

-   Umbau in altengerechte und inklusive Wohnungen bei Bestandsimmobilien,

-   Beratungsangebote zur Wohnraumanpassung,

-   Koordination von Bedarfen und Bauaktivitäten,

-   Anpassung des Betreuungs- und Unterstützungsangebotes für ältere Men-

                 schen

-   Infrastrukturerfordernisse, insbesondere auch im Bereich Verkehr, sind recht

     zeitig vor den konkreten Planungen zu untersuchen

-   Bei allen Planungen sind auch die Belange behinderter Menschen zu berück-

     sichtigt.

 

Handlungsfeld 3:

 

Zur Versorgung dieser Zielgruppen mit geeignetem Wohnraum stehen folgende Aufgaben im Schwerpunkt:

-   Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale zum Neubau von Ein- und Zwei-

     familienhäusern,

-   Unterstützung des Generationenwechsels im älteren Eigenheimbestand,

-   Bestandsanpassung älterer Eigenheimquartiere,

-   Schaffung der notwendigen Infrastruktur, insbesondere Ausbau des Betreu-

     ungsangebotes für Kinder

-   Beim Zuschnitt der Grundstücksgrößen insbesondere für Reihenhäuser sollte

     darauf geachtet werden, dass eine Finanzierung für junge Familien möglich

     ist.

 

Handlungsfeld 4:

 

Will man die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen stützen, bedarf es einer Unterstützung bei der

-   Moderation von Zielfindungsprozessen in Projektgruppen,

-   Unterstützung von Projektgruppen beim Erwerb geeigneter Flächen und Ob-

     jekte,

-   verwaltungsinternen Koordination unterstützender Aktivitäten.

 

Handlungsfeld 5:

 

Im Vordergrund bei der Aktivierung von Wohnungsbaureserven stehen folgende Aufgaben:

-     Erwerb kommunaler Wohnbauflächen bzw. Zwischenerwerb zur konzeptionel-

     len Einflussnahme auf private Wohnbautätigkeit nach dem bereits beschlos-

                 senen Konzept „Aktive Grundstückspolitik“,

-   Bewertung und Priorisierung der verfügbaren Flächenreserven,

-   Förderquotierung und Konzeptvergabe bei kommunalen Flächen,

-   verstärkte Mobilisierung von Flächen in der Innenentwicklung.

 

Handlungsfeld 6:

 

Bei zukünftigen Planungen zusammenhängender Baugebiete sind bestehende Gehölzstrukturen, ökologisch hochwertige Bereiche und Biotopvernetzungen in den Planungen zu berücksichtigen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgenannten Baulandentwicklung insbesondere die Kindertagesstättenbedarfsplanung, die Schulentwicklungsplanung und die Verkehrsplanung fortzuschreiben. Bei der im Vergabeverfahren befindlichen Sportstättenbedarfsplanung ist die Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Berichtswesen zur Evaluierung zum Stand der Wohnraumentwicklung zu erstellen. In beiden Ausschüssen soll hierzu mindestens einmal im Jahr möglichst vor den Haushaltsberatungen berichtet werden.

 


Abstimmungsergebnis Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

15

3

0

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Planung und Liegenschaften:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt

14

3

0