Sitzung: 17.04.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/0742/2018
Beschluss:
1. Der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfehlen dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, die Beschlüsse zur
Entwicklung folgender Siedlungsflächen vorzubereiten:
Nr. |
Bezeichnung |
Anzahl Wohneinheiten |
Anteil Typ "Einfamilienhaus" * |
Startjahr der Aufsiedlung |
4 |
Ivangsheide |
450 |
60% |
2023 |
5 |
Kamper Hof |
160 |
60% |
2027 |
7 |
Auf dem Kamp |
60 |
100% |
2020 |
16 |
Barbara-Gerretz-Schule |
120 |
10% |
2021 |
19 |
Schneiderspfad |
60 |
80% |
2023 |
26 |
Hermann-Unger-Allee |
22 |
0% |
2023 |
30 |
Böhler-Siedlung |
60 |
0% |
2022 |
33 |
Gelleper Straße |
15 |
80% |
2021 |
34 |
Latum Ost |
50 |
80% |
2025 |
35 |
Gonellastraße |
30 |
100% |
2022 |
36 |
Alter Teich |
12 |
100% |
2019 |
38 |
Nierst - Am
Oberen Feld |
40 |
80% |
2024 |
Wohneinheiten
insgesamt: |
1.079 |
|
|
* • Als „Richtgröße“ gilt für die zukünftigen Planungen, dass insgesamt
50% der geschaffenen Wohnungen im
Geschosswohnungsbau realisiert werden. Dies sollte
dann auch in den genannten Anteilen berücksichtigt
werden.
• Unter der
Begrifflichkeit „Einfamilienhäuser –EFH“ fallen auch Doppelhäuser und
Reihenhäuser.
• Die
vorgeschlagenen Planungen sind zunächst als Orientierungsrahmen zu betrachten.
Eine Festlegung zu
einem späteren Zeitpunkt schafft damit jeweils
Möglichkeiten, sich einem evtl. veränderten Bedarf oder Förderrichtlinien anzupassen.
2. Handlungsfelder
Handlungsfeld 1:
Bei der künftigen Siedlungsentwicklung sollen auf der Basis des
Konzeptes zur aktiven Grundstückspolitik weitere Maßnahmen ergriffen werden:
- Errichtung
weiterer Sozialbauwohnungen,
- Stärkung
des preisgedämpften Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen,
- Sicherung
preisgünstiger Wohnungen im Bestand,
- Schaffung
von Wohnbauflächenreserven für sozialen und preisgedämpften
Wohnungsneubau
(siehe Vorlage: FB6/0621/2017 „Aktive Grundstückspolitik
zur
Entwicklung von Siedlungsflächen“)
-
Bei Planungen im Bereich des geförderten
Wohnungsbaus sind Grenzen wie
z.B.
für maximale Wohnungsgrößen im Rahmen der SGBII-Regelungen
zu berücksichtigen.
Handlungsfeld 2:
Bei der künftigen Siedlungsentwicklung
bedarf es folgender Maßnahmen:
- Berücksichtigung
kleiner und barrierefreier Wohnungen bei Neubauplanun-
gen,
- Umbau
in altengerechte und inklusive Wohnungen bei Bestandsimmobilien,
- Beratungsangebote
zur Wohnraumanpassung,
- Koordination
von Bedarfen und Bauaktivitäten,
- Anpassung
des Betreuungs- und Unterstützungsangebotes für ältere Men-
schen
- Infrastrukturerfordernisse,
insbesondere auch im Bereich Verkehr, sind recht
zeitig
vor den konkreten Planungen zu untersuchen
- Bei
allen Planungen sind auch die Belange behinderter Menschen zu berück-
sichtigt.
Handlungsfeld 3:
Zur Versorgung dieser Zielgruppen mit geeignetem Wohnraum stehen
folgende Aufgaben im Schwerpunkt:
- Aktivierung
vorhandener Flächenpotenziale zum Neubau von Ein- und Zwei-
familienhäusern,
- Unterstützung
des Generationenwechsels im älteren Eigenheimbestand,
- Bestandsanpassung
älterer Eigenheimquartiere,
- Schaffung
der notwendigen Infrastruktur, insbesondere Ausbau des Betreu-
ungsangebotes
für Kinder
- Beim
Zuschnitt der Grundstücksgrößen insbesondere für Reihenhäuser sollte
darauf
geachtet werden, dass eine Finanzierung für junge Familien möglich
ist.
Handlungsfeld 4:
Will man die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen stützen, bedarf
es einer Unterstützung bei der
- Moderation
von Zielfindungsprozessen in Projektgruppen,
- Unterstützung
von Projektgruppen beim Erwerb geeigneter Flächen und Ob-
jekte,
- verwaltungsinternen
Koordination unterstützender Aktivitäten.
Handlungsfeld 5:
Im Vordergrund bei der Aktivierung von Wohnungsbaureserven stehen
folgende Aufgaben:
-
Erwerb kommunaler Wohnbauflächen bzw.
Zwischenerwerb zur konzeptionel-
len
Einflussnahme auf private Wohnbautätigkeit nach dem bereits beschlos-
senen Konzept „Aktive
Grundstückspolitik“,
- Bewertung
und Priorisierung der verfügbaren Flächenreserven,
- Förderquotierung
und Konzeptvergabe bei kommunalen Flächen,
- verstärkte
Mobilisierung von Flächen in der Innenentwicklung.
Handlungsfeld 6:
Bei zukünftigen
Planungen zusammenhängender Baugebiete sind bestehende Gehölzstrukturen,
ökologisch hochwertige Bereiche und Biotopvernetzungen in den Planungen zu
berücksichtigen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der
vorgenannten Baulandentwicklung insbesondere die
Kindertagesstättenbedarfsplanung, die Schulentwicklungsplanung und die
Verkehrsplanung fortzuschreiben. Bei der im Vergabeverfahren befindlichen
Sportstättenbedarfsplanung ist die Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Berichtswesen
zur Evaluierung zum Stand der Wohnraumentwicklung zu erstellen. In beiden
Ausschüssen soll hierzu mindestens einmal im Jahr möglichst vor den
Haushaltsberatungen berichtet werden.
Abstimmungsergebnis Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
15 |
3 |
0 |
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Planung und
Liegenschaften:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Gesamt |
14 |
3 |
0 |