Beschluss: zurückgezogen

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgezogen.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist in der Sache auf zwei Urteile von Finanzgerichten; in einem Fall habe das Finanzamt Nürnberg der Klage eines Steuerpflichtigen entsprochen, Handwerkerleistungen bei der Abrechnung von Erschließungskosten auf die Steuerschuld anzurechnen. Das Finanzgericht Berlin hingegen habe entschieden, dass eine steuermindernde Anrechnung von Handwerkerleistungen bei Ausbaubeiträgen nicht vorgenommen werden könne. Die Sache sei beim Bundesfinanzhof anhängig und warte auf eine abschließende verbindliche Entscheidung, die noch in diesem Jahr erwartet werde. Sie verweist darauf, dass Meerbusch derzeit Maßnahmen abrechne, die etwa 4 Jahre zurückliegen. Da nach Einheitskosten abgerechnet werde, lägen keine Informationen über die Höhe der Lohnaufwendungen vor. Das Bundesfinanzministerium habe Mitte diesen Jahres eine Schätzung durch die Kommunen untersagt. Frau Henning erklärt, dass der Bund der Steuerzahler Musterprozesse führe, die zu einer 50:50 Regelung führen sollen. Da die Sache beim Bundesfinanzhof anhängig sei, ziehe sie den Antrag ihrer Fraktion zurück.