Sitzung: 07.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Am 15.02.2018 wurde in Anwesenheit der Presse eine
Kooperationsvereinbarung nach § 8a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und allen
Meerbuscher Grundschulen unterzeichnet.
Diese verpflichtet alle an den Schulen tätigen Personen, zur
Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung die Beratung durch eine
"insoweit erfahrene Fachkraft" des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Die Fachberatung Kinderschutz erfolgt standardisiert und
anonymisiert auf Grundlage der entsprechenden Konzeption des Jugendamtes.
Ziel ist es, gewichtige Anhaltspunkte für eine
Kindeswohlgefährdung möglichst frühzeitig zu erkennen und Kindern, Jugendlichen
und Eltern entsprechend frühzeitig Hilfe anzubieten.
Dieses Kinderschutzkonzept ist Teil des dem Ausschuss im März
2017 vorgestellten Qualitätsentwicklungskonzeptes in der Kinder und Jugendhilfe.