Am 15.02.2018 wurde in Anwesenheit der Presse eine Kooperationsvereinbarung nach § 8a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und allen Meerbuscher Grundschulen unterzeichnet.

 

Diese verpflichtet alle an den Schulen tätigen Personen, zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung die Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

 

Die Fachberatung Kinderschutz erfolgt standardisiert und anonymisiert auf Grundlage der entsprechenden Konzeption des Jugendamtes.

 

Ziel ist es, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung möglichst frühzeitig zu erkennen und Kindern, Jugendlichen und Eltern entsprechend frühzeitig Hilfe anzubieten.

 

Dieses Kinderschutzkonzept ist Teil des dem Ausschuss im März 2017 vorgestellten Qualitätsentwicklungskonzeptes in der Kinder  und Jugendhilfe.