Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Zur Vermeidung neuer Belastungen mit Fluglärm wird von einem Antrag an die Fluglärmkommission, die nördliche Routenführung zu verändern, abgesehen.

 

Der Bürgeranregung, die Verteilung der Belastung durch Fluglärm neu zu prüfen, wird nicht gefolgt.

 


Für die Petenten bringt Frau Berger ihre Enttäuschung über die Beschlussvorlage zum Ausdruck. Beim Antrag auf Aufhebung des Flachstartverfahrens, den die Bürgermeisterin in der Fluglärmkommission gestellt habe, halte sie die Möglichkeiten der städtischen Einflussnahme keineswegs für ausgeschöpft. Sie habe erwartet, dass die Stadt externen fachlichen und juristischen Beistand sucht. Hinsichtlich der Routenführung bittet sie darum, zunächst eine neutrale Überprüfung der Abflugrouten vornehmen zu lassen, z.B. mittels NIROS. Anhand der dadurch gewonnen Daten sei dann festzustellen, ob und wo Entlastungen möglich sind, die zu einer höchstens moderaten Mehrbelastung an anderer Stelle führen. Sie plädiert nochmals für eine Verlegung der Abflugroute über unbebautes Gebiet.

 

Sachkundiger Bürger Keiser unterstützt diese Ausführungen und begründet damit einen Vertagungsantrag der UWG-Fraktion. Der Antrag der Bürgermeisterin in der Fluglärmkommission zur Aufhebung des derzeitigen Startverfahrens reiche nicht aus, zumal die Kommission lediglich beratende Funktion habe. Er bemängele ebenfalls, dass keine fachliche und juristische Unterstützung eingeholt und keine Routenüberprüfung durch ein unabhängiges Gutachten durchgeführt worden sei. Es fehlten konkrete Zahlen, wie sich mögliche Alternativrouten auswirkten. Dabei gehe es nicht um etwaige Neubelastungen; kein Bürger wolle sich einen Vorteil verschaffen. Die Verwaltung solle ihre Haltung nochmals überdenken.

 

Anmerkung der Schriftführerin: der Antrag der UWG-Fraktion ist als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Meffert weist die Ausführungen als unkorrekt zurück, weil sie eine Handlungsvollmacht der Stadt suggerierten, die es so nicht gebe. Meerbusch habe mit einer Stimme in der Fluglärmkommission lediglich ein Mitspracherecht. Er erinnert an den Auftrag des Rates an den Bürgermeister, Routenvarianten prüfen zu lassen, die keine Mehrbelastung an anderer Stelle bedeuten. Dies sei geschehen. Es gebe hierzu keine neuen Fakten.

 

Ratsherr Rettig hält es für eine reine Hypothese, dass eine Verlegung der Route zu Neubelastungen führe. Er nennt die MODRU-Route, bei der nach seiner Kenntnis keine Untersuchung oder Beteiligung der Osterather stattgefunden habe. Es müsse überprüft werden, wie viele Menschen wie stark belastet würden.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher verweist darauf, dass im Bebauungsplan für das Gebiet Lank-Ost darauf hingewiesen wird, dass mit Fluglärm mit einem äquivalenten Dauerschallpegel bis 67 dB(A) zu rechnen sei. Der tatsächliche äquivalente Dauerschall habe in den letzten sechs verkehrsreichsten Monaten im Mittel bei 51,7 dB(A) tagsüber und 26,7 dB(A) nachts gelegen.

 

Er weist außerdem auf die gegenüber dem am stärksten belasteten Stadtteil Büderich geringere Anzahl an Abflügen und die größere Höhe des Überflugs hin.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Auswertung der                                 Lank (Ortseingang)     Büderich (Kirche)

Abflüge der 7. Kalenderwoche                      428                             1016

 

davon  unter 3.000 Fuß                      3                                 408

            3.000 bis 3.500 Fuß                            17                               262

            3.500 bis 4.000 Fuß                            94                               200

            höher als 4.000 Fuß                            314                             146

 

Der Flugverkehr habe auf allen Flugrouten zugenommen, durch die erwartete Änderung der Betriebsgenehmigung sei mit einer nochmaligen Zunahme zu rechnen. Bei einer gewünschten Änderung der Routen müsse die Politik entscheiden, wer stattdessen belastet werden solle.

 

Herr Horn weist auf einige weitere Sachverhalte hin, die bereits in der Beschlussvorlage erläutert, durch die Diskussion jedoch infrage gestellt wurden: Er betont insbesondere, dass ein anderes Abflugverfahren nicht vorgeschrieben werden kann und die Fluggesellschaften ein vom Luftfahrtbundesamt genehmigtes Verfahren einheitlich nutzen. Die Entwicklung neuer oder geänderter Abflugrouten könne nach Auskunft der DFS nur unter Einbeziehung der Fluglärmkommission erfolgen, die vorgeschlagene Änderungen bereits verworfen habe.

 

Herr Horn hält es bei der Betrachtung der Flugverläufe auch für offensichtlich, dass mit einer Verschiebung der Route naturgemäß eine Verschiebung der Lärmbelastung einhergehe. Er erinnert daran, dass es für die MODRU-Route ein Lärmgutachten und eine NIROS-Untersuchung zur Ermittlung des optimalen Routenverlaufs gegeben habe. Die Route sei zur Entlastung von Lank eingerichtet worden und habe den Flugverkehr über Lank um etwa die Hälfte reduziert.

 

Ratsfrau Niegeloh schließt sich dem Vertragungsantrag an und meint, es könne nicht sein, dass die Stadt keine weiteren Möglichkeiten habe und beim Flugverkehr alles erdulden müsse. Weitere Handlungsmöglichkeiten müssten gefunden und genutzt werden.

 

Sachkundiger Bürger Keiser bemängelt, dass zu der vom Rat beauftragten Überprüfung keine Ergebnisse veröffentlicht wurden. Es lägen keine validen Daten vor.

 

Ratsherr Meffert schlägt als Kompromiss vor, den Vertagungsantrag dadurch zu erledigen, dass die Verwaltung erneut beauftragt werde, mithilfe valider Zahlen festzustellen, ob es eine Möglichkeit der anderen Verteilung des Flugverkehrs ohne Neubelastung an anderer Stelle gebe. Ratsherr Rettig wünscht sich eine gleichmäßigere Verteilung des Flugverkehrs; wenn dies gewünscht sei, müsse die Politik allerdings auch dazu stehen. Sachkundiger Bürger Wagner würde einen konkreten Verwaltungsauftrag einer Vertagung vorziehen. Sachkundiger Bürger Behlen fände es wünschenswert, eine adäquate Verteilung des Flugverkehrs hinzubekommen. Sachkundiger Bürger Keiser legt Wert darauf, dass zusätzliche Routenvarianten entwickelt und geprüft werden.

 

Ratsherr Franz-Josef Jürgens schlägt vor, zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Erhalte dieser keine Mehrheit, gehe damit die beantragte Vertagung einher. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abschließend bedankt sich Frau Berger für die Unterstützung ihres Anliegens.

 

Vorsitzender Ratsherr Leo Jürgens lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Dieser wird mit Stimmengleichheit bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Bürgeranregung in den Punkten 2 und 3 sei somit nicht beschieden. Die Fraktionen hätten nun die Möglichkeit, eigene Anträge zum Erzielen weiterer Erkenntnisse zu stellen.

  


Abstimmung:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

1

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

8

8

1

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.