Sitzung: 11.04.2018 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: DezIII/0756/2018
Beschlussvorschlag:
Zur
Vermeidung neuer Belastungen mit Fluglärm wird von einem Antrag an die
Fluglärmkommission, die nördliche Routenführung zu verändern, abgesehen.
Der
Bürgeranregung, die Verteilung der Belastung durch Fluglärm neu zu prüfen, wird
nicht gefolgt.
Für
die Petenten bringt Frau Berger ihre Enttäuschung über die Beschlussvorlage zum
Ausdruck. Beim Antrag auf Aufhebung des Flachstartverfahrens, den die
Bürgermeisterin in der Fluglärmkommission gestellt habe, halte sie die
Möglichkeiten der städtischen Einflussnahme keineswegs für ausgeschöpft. Sie
habe erwartet, dass die Stadt externen fachlichen und juristischen Beistand
sucht. Hinsichtlich der Routenführung bittet sie darum, zunächst eine neutrale
Überprüfung der Abflugrouten vornehmen zu lassen, z.B. mittels NIROS. Anhand
der dadurch gewonnen Daten sei dann festzustellen, ob und wo Entlastungen
möglich sind, die zu einer höchstens moderaten Mehrbelastung an anderer Stelle
führen. Sie plädiert nochmals für eine Verlegung der Abflugroute über
unbebautes Gebiet.
Sachkundiger
Bürger Keiser unterstützt diese Ausführungen und begründet damit einen Vertagungsantrag
der UWG-Fraktion. Der Antrag der Bürgermeisterin in der Fluglärmkommission zur
Aufhebung des derzeitigen Startverfahrens reiche nicht aus, zumal die
Kommission lediglich beratende Funktion habe. Er bemängele ebenfalls, dass
keine fachliche und juristische Unterstützung eingeholt und keine
Routenüberprüfung durch ein unabhängiges Gutachten durchgeführt worden sei. Es
fehlten konkrete Zahlen, wie sich mögliche Alternativrouten auswirkten. Dabei
gehe es nicht um etwaige Neubelastungen; kein Bürger wolle sich einen Vorteil
verschaffen. Die Verwaltung solle ihre Haltung nochmals überdenken.
Anmerkung
der Schriftführerin: der Antrag der UWG-Fraktion ist als Anlage beigefügt.
Ratsherr
Meffert weist die Ausführungen als unkorrekt zurück, weil sie eine
Handlungsvollmacht der Stadt suggerierten, die es so nicht gebe. Meerbusch habe
mit einer Stimme in der Fluglärmkommission lediglich ein Mitspracherecht. Er
erinnert an den Auftrag des Rates an den Bürgermeister, Routenvarianten prüfen
zu lassen, die keine Mehrbelastung an anderer Stelle bedeuten. Dies sei
geschehen. Es gebe hierzu keine neuen Fakten.
Ratsherr
Rettig hält es für eine reine Hypothese, dass eine Verlegung der Route zu
Neubelastungen führe. Er nennt die MODRU-Route, bei der nach seiner Kenntnis
keine Untersuchung oder Beteiligung der Osterather stattgefunden habe. Es müsse
überprüft werden, wie viele Menschen wie stark belastet würden.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher verweist darauf, dass im Bebauungsplan für das Gebiet
Lank-Ost darauf hingewiesen wird, dass mit Fluglärm mit einem äquivalenten
Dauerschallpegel bis 67 dB(A) zu rechnen sei. Der tatsächliche äquivalente
Dauerschall habe in den letzten sechs verkehrsreichsten Monaten im Mittel bei
51,7 dB(A) tagsüber und 26,7 dB(A) nachts gelegen.
Er
weist außerdem auf die gegenüber dem am stärksten belasteten Stadtteil Büderich
geringere Anzahl an Abflügen und die größere Höhe des Überflugs hin.
Anmerkung
der Verwaltung:
Auswertung
der Lank
(Ortseingang) Büderich (Kirche)
Abflüge
der 7. Kalenderwoche 428 1016
davon unter 3.000 Fuß 3 408
3.000 bis 3.500 Fuß 17 262
3.500 bis 4.000 Fuß 94 200
höher als 4.000 Fuß 314 146
Der
Flugverkehr habe auf allen Flugrouten zugenommen, durch die erwartete Änderung
der Betriebsgenehmigung sei mit einer nochmaligen Zunahme zu rechnen. Bei einer
gewünschten Änderung der Routen müsse die Politik entscheiden, wer stattdessen
belastet werden solle.
Herr
Horn weist auf einige weitere Sachverhalte hin, die bereits in der
Beschlussvorlage erläutert, durch die Diskussion jedoch infrage gestellt
wurden: Er betont insbesondere, dass ein anderes Abflugverfahren nicht
vorgeschrieben werden kann und die Fluggesellschaften ein vom
Luftfahrtbundesamt genehmigtes Verfahren einheitlich nutzen. Die Entwicklung
neuer oder geänderter Abflugrouten könne nach Auskunft der DFS nur unter
Einbeziehung der Fluglärmkommission erfolgen, die vorgeschlagene Änderungen
bereits verworfen habe.
Herr
Horn hält es bei der Betrachtung der Flugverläufe auch für offensichtlich, dass
mit einer Verschiebung der Route naturgemäß eine Verschiebung der Lärmbelastung
einhergehe. Er erinnert daran, dass es für die MODRU-Route ein Lärmgutachten
und eine NIROS-Untersuchung zur Ermittlung des optimalen Routenverlaufs gegeben
habe. Die Route sei zur Entlastung von Lank eingerichtet worden und habe den
Flugverkehr über Lank um etwa die Hälfte reduziert.
Ratsfrau
Niegeloh schließt sich dem Vertragungsantrag an und meint, es könne nicht sein,
dass die Stadt keine weiteren Möglichkeiten habe und beim Flugverkehr alles
erdulden müsse. Weitere Handlungsmöglichkeiten müssten gefunden und genutzt
werden.
Sachkundiger
Bürger Keiser bemängelt, dass zu der vom Rat beauftragten Überprüfung keine
Ergebnisse veröffentlicht wurden. Es lägen keine validen Daten vor.
Ratsherr
Meffert schlägt als Kompromiss vor, den Vertagungsantrag dadurch zu erledigen,
dass die Verwaltung erneut beauftragt werde, mithilfe valider Zahlen
festzustellen, ob es eine Möglichkeit der anderen Verteilung des Flugverkehrs
ohne Neubelastung an anderer Stelle gebe. Ratsherr Rettig wünscht sich eine
gleichmäßigere Verteilung des Flugverkehrs; wenn dies gewünscht sei, müsse die
Politik allerdings auch dazu stehen. Sachkundiger Bürger Wagner würde einen
konkreten Verwaltungsauftrag einer Vertagung vorziehen. Sachkundiger Bürger
Behlen fände es wünschenswert, eine adäquate Verteilung des Flugverkehrs
hinzubekommen. Sachkundiger Bürger Keiser legt Wert darauf, dass zusätzliche
Routenvarianten entwickelt und geprüft werden.
Ratsherr
Franz-Josef Jürgens schlägt vor, zunächst über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abzustimmen. Erhalte dieser keine Mehrheit, gehe damit die
beantragte Vertagung einher. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich kein
Widerspruch.
Abschließend
bedankt sich Frau Berger für die Unterstützung ihres Anliegens.
Vorsitzender
Ratsherr Leo Jürgens lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen. Dieser wird mit Stimmengleichheit bei einer Enthaltung abgelehnt.
Die Bürgeranregung in den Punkten 2 und 3 sei somit nicht beschieden. Die
Fraktionen hätten nun die Möglichkeit, eigene Anträge zum Erzielen weiterer
Erkenntnisse zu stellen.
Abstimmung:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
|
1 |
1 |
UWG |
|
1 |
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
|
1 |
|
Gesamt: |
8 |
8 |
1 |
Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.