Sitzung: 20.02.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Prüfauftrag
des Haupt-, Finanz und
Wirtschaftsförderungsausschuss vom 7.12.2017 bezüglich der Möglichkeit der
Bahnerdung im Gleisbereich der DB durch die Feuerwehr Meerbusch
Die
Eisenbahnen sind gesetzlich verpflichtet,
an Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung
mitzuwirken. Die Deutsche Bahn AG erfüllt diesen Auftrag durch ihr
Notfallmanagement.
Die
Sicherstellung einer notwendigen Bahnerdung obliegt dem Notfallmanager oder
anderen befugten Mitarbeitern der DB AG, die hierfür unterwiesen sind.
Auch
Feuerwehren haben die Möglichkeit, nach entsprechender Unterweisung und bei
Vorliegen bestimmter Einsatzbedingungen, Erdungen der unter 15.000 Volt
stehenden Bahn-Oberleitungen vorzunehmen. Nach hiesigem Kenntnisstand ist
derzeit neben dem Notfallmanagement der DB im Umkreis lediglich die Feuerwehr
Düsseldorf in diesem Bereich aktiv.
Hinsichtlich
dieser Aufgabenwahrnehmung durch die Feuerwehr Meerbusch ist folgendes zu
bedenken:
·
Die
DB AG verfügt selbst über ein Instrumentarium, um den Gefahren aus dem
Bahnbetrieb entgegenzuwirken. Als Betreiber einer Anlage, von der eine
Gefährdung ausgeht, ist sie dazu auch vorrangig verpflichtet.
·
Technische
Hilfeleistungseinsätze bestimmen den Einsatzalltag der Feuerwehren
zwischenzeitlich deutlich häufiger als Brandeinsätze und erfordern eine
routinemäßige Handhabung von Geräten und Werkzeugen, die auch regelmäßig
praktisch trainiert werden muss. Das Aufgabenspektrum in diesem Bereich ist
schon jetzt, nicht zuletzt wegen Zuständigkeit für Abschnitte der
Bundesautobahnen 44, 52 und 57, der Gleisabschnitte der Rheinbahn und dem
Rheinstrom auf Meerbuscher Stadtgebiet weitreichend und daher mit einem hohen
Fortbildungs- und Trainingsaufwand verbunden. Im Falle der Übernahme von
Bahnerdungen durch die Feuerwehr ist mit einem weiteren erheblichen
Schulungsaufwand zu rechnen. Nach den aktuell vorliegenden Informationen sind
hierzu eine einmalige ganztägige Schulung und dann eine jährliche Auffrischung
(halbtägig) erforderlich. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit wären mindestens
15 Mitglieder der Feuerwehr entsprechend zu schulen.
·
Die
freiwillige Übernahme von Aufgaben weckt möglicherweise auch
Erwartungshaltungen bei anderen Betreibern technischer Anlagen, wie
beispielweise den Energieversorgern.
Unter
Berücksichtigung dessen und vor dem Hintergrund der vorrangigen Zuständigkeit
der DB AG sowie der Möglichkeit, die Kollegen der Feuerwehr Düsseldorf
zusätzlich alarmieren zu können, wird in Abstimmung mit der Wehrleitung von
einer Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe durch die Feuerwehr Meerbusch
abgesehen. In einer Nachbesprechung des Unfalls wurde auch seitens des
anwesenden Mitarbeiters der Bezirksregierung Düsseldorf ausdrücklich davon
abgeraten, die Erdung durch eigene Kräfte der FW in Betracht zu ziehen.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Peters erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass
ihr noch keine genauen Erkenntnisse über die Unfallursachen vorlägen.