Prüfauftrag des  Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 7.12.2017 bezüglich der Möglichkeit der Bahnerdung im Gleisbereich der DB durch die Feuerwehr Meerbusch

Die Eisenbahnen sind gesetzlich verpflichtet,  an Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Die Deutsche Bahn AG erfüllt diesen Auftrag durch ihr Notfallmanagement.

Die Sicherstellung einer notwendigen Bahnerdung obliegt dem Notfallmanager oder anderen befugten Mitarbeitern der DB AG, die hierfür unterwiesen sind.

Auch Feuerwehren haben die Möglichkeit, nach entsprechender Unterweisung und bei Vorliegen bestimmter Einsatzbedingungen, Erdungen der unter 15.000 Volt stehenden Bahn-Oberleitungen vorzunehmen. Nach hiesigem Kenntnisstand ist derzeit neben dem Notfallmanagement der DB im Umkreis lediglich die Feuerwehr Düsseldorf in diesem Bereich aktiv.

Hinsichtlich dieser Aufgabenwahrnehmung durch die Feuerwehr Meerbusch ist folgendes zu bedenken:

·           Die DB AG verfügt selbst über ein Instrumentarium, um den Gefahren aus dem Bahnbetrieb entgegenzuwirken. Als Betreiber einer Anlage, von der eine Gefährdung ausgeht, ist sie dazu auch vorrangig verpflichtet.

·           Technische Hilfeleistungseinsätze bestimmen den Einsatzalltag der Feuerwehren zwischenzeitlich deutlich häufiger als Brandeinsätze und erfordern eine routinemäßige Handhabung von Geräten und Werkzeugen, die auch regelmäßig praktisch trainiert werden muss. Das Aufgabenspektrum in diesem Bereich ist schon jetzt, nicht zuletzt wegen Zuständigkeit für Abschnitte der Bundesautobahnen 44, 52 und 57, der Gleisabschnitte der Rheinbahn und dem Rheinstrom auf Meerbuscher Stadtgebiet weitreichend und daher mit einem hohen Fortbildungs- und Trainingsaufwand verbunden. Im Falle der Übernahme von Bahnerdungen durch die Feuerwehr ist mit einem weiteren erheblichen Schulungsaufwand zu rechnen. Nach den aktuell vorliegenden Informationen sind hierzu eine einmalige ganztägige Schulung und dann eine jährliche Auffrischung (halbtägig) erforderlich. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit wären mindestens 15 Mitglieder der Feuerwehr entsprechend zu schulen. 

·           Die freiwillige Übernahme von Aufgaben weckt möglicherweise auch Erwartungshaltungen bei anderen Betreibern technischer Anlagen, wie beispielweise den Energieversorgern.

Unter Berücksichtigung dessen und vor dem Hintergrund der vorrangigen Zuständigkeit der DB AG sowie der Möglichkeit, die Kollegen der Feuerwehr Düsseldorf zusätzlich alarmieren zu können, wird in Abstimmung mit der Wehrleitung von einer Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe durch die Feuerwehr Meerbusch abgesehen. In einer Nachbesprechung des Unfalls wurde auch seitens des anwesenden Mitarbeiters der Bezirksregierung Düsseldorf ausdrücklich davon abgeraten, die Erdung durch eigene Kräfte der FW in Betracht zu ziehen.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Peters erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass ihr noch keine genauen Erkenntnisse über die Unfallursachen vorlägen.