Beschluss:

 

Der JHA empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die anliegende IV. Änderungssatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 10. Juli 2013 zu beschließen.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert kurz die in der Satzung enthaltenen Änderungen. Insbesondere sei aufgrund des von der Fraktion CDU & Bündnis 90/Die Grünen zur Haushaltsberatung 2017 vorgelegten Antrages die Erhöhung ab 01.05.2018 erfolgt. Zukünftig sei die Anpassung der Entgelte analog der TVöD-Abschlüsse mit Wirkung zum jeweils nächsten Haushaltsjahr vorgesehen.

 

Ratsherr Fliege begrüßt die insgesamt vorgenommene Verbesserung der Geldleistungen für Tagespflege, beanstandet jedoch die Umsetzung des Beschlusses vom 23.11.2017. Ziel des Antrages sei jeweils die unverzügliche Anpassung der Geldleistungen analog der TVöD-Abschlüsse gewesen.

 

Erster Beigeordneter Maatz betont, dass es selbstverständlich nicht Ansinnen der Verwaltung gewesen sei, den Tagespflegepersonen Erhöhungsbeträge vorzuenthalten. Der Verwaltungsvorschlag sei durch Antrag und Beschlussfassung gedeckt, was der Protokollierung zu entnehmen sei. Gleichwohl könne der Antrag entsprechend gestellt werden; im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen nicht ausreichend eingeplante Mittel müssten ggf. überplanmäßig beantragt werden.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion räumt Ratsherr Wartchow ein, dass der Antrag zur Haushaltsberatung nicht eindeutig formuliert gewesen sei. Ziel sei aber ausdrücklich die zeitnahe Zahlungswirksamkeit der TVöD-Abschlüsse gewesen, allerdings sei keine konkrete Vorgabe erfolgt.

 

Auf Vorschlag von Erstem Beigeordneten Maatz wird vereinbart, die Satzungsänderung wie vorgeschlagen zu beschließen und bei nächster Änderung die beabsichtigte zeitnahe Anpassung der Leistung entsprechend dem TVöD-Abschluss vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig