Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorliegenden Konzept zu und empfiehlt dem Rat, das Spielplatzkonzept 2030 zu beschließen.

 


Zunächst wird auf den von der CDU-Ratsfraktion zur Sitzung vorgelegten Antrag hinsichtlich der Spielplätze OS 4 Am Lindchen und OS 5 Rathauspark hingewiesen. Die Beratung erfolgt im Zusammenhang mit dem Spielplatzbericht, die Protokollierung der Beschlussfassung erfolgt unter TOP 5.1.

 

Eingangs der Beratung berichten die Fachbereichsleiter Annacker und Betsch nochmals kurz über Aufbau und Intention des erstmals vor 1,5 Jahren vorgelegten Konzeptes. Ziel sei eine Bestandsanalyse der in Quantität und Qualität gut aufgestellten Spielplatzlandschaft in Meerbusch, die Feststellung notwendiger Veränderungen sowie deren planerische Umsetzung und Finanzierung. Die Verwaltung habe sich an Leitlinien orientiert und einheitliche Bewertungskriterien festgelegt. Verbesserungsvorschläge aus den durchgeführten Bürgerbeteiligungen und der Befragung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Offenem Ganztag würden kontinuierlich eingearbeitet.

 

Die zum Vortrag verwendeten PowerPoint-Folien sind dem Protokoll beigefügt.

 

Das Konzept findet allseits Zustimmung, Einzelfragen werden erörtert.

 

Auf Nachfrage von sachkundiger Bürgerin Brennecke erläutert Fachbereichsleiter Betsch, dass eine visuelle Kontrolle der Spielplätze wöchentlich zu erfolgen habe, vierteljährlich eine eingehendere Überprüfung und einmal im Jahr eine Hauptinspektion. Dieser Kontrollturnus sei unabhängig von der Frequentierung der Plätze. Ziel der Überarbeitung sei daher auch die Reduzierung der Personalstunden und damit des Unterhaltungsaufwandes.

 

Ausgelöst durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion bittet Ratsherr Jörgens um Auskunft zum methodischen Vorgehen, da auch die FDP-Fraktion trotz vorbehaltloser Zustimmung zum Gesamtkonzept Anmerkungen zu Einzelfragen habe.

 

Erster Beigeordneter Maatz bestätigt, dass auch bei grundsätzlicher Zustimmung des Rates zum vorliegenden Spielplatzkonzept 2030 bei haushaltsrechtlichen Auswirkungen geplanter Einzelmaßnahmen vorab eine Beratung in den Fachausschüssen erfolgen werde.

 

Ratsherr Wartchow hält den Antrag vom 07.03.2018 dennoch aufrecht, da er insbesondere hinsichtlich der Planung für den Ratshauspark eine gewisse Dringlichkeit sehe.

 

Fachbereichsleiter Betsch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die dargelegten Vorschläge dem Ansatz des Spielplatzkonzeptes widersprächen, da von den für alle Spielplätze geltenden einheitlichen Kriterien abgewichen werde. Auch werde bei Umwandlung des Platzes Am Lindchen dem Versuch entgegen gewirkt, den Aufwand für die Unterhaltung der Plätze und Geräte zu reduzieren. Zudem sei der erwartete Verkaufserlös im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzeptes eingeplant. Bei verändernden Einzelbeschlüssen seien daher auch immer die Auswirkungen auf die Gesamtplanung zu prüfen.

 

Es besteht Einvernehmen, den TOP nicht erneut zu vertagen.

 

Zunächst wird daher über den CDU-Antrag abgestimmt. Es erfolgt Zustimmung mit einfacher Mehrheit (siehe TOP 5.1).

 

Sodann erfolgt die einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss für das Spielplatzkonzept 2030.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig