Sitzung: 15.02.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: vertagt
Vorlage: ZD/0196/2018
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließen nachstehende Änderungen:
1) Seite 1 v. 10
Beschlussvorschlag Punkt 1
- Streichung der Spalte
Anteil Typ “Einfamilienhaus“
2) Seite 1 v. 10 Einfügen eines
neuen Punktes 2
-
Handlungsfeld
1:
Bei der
künftigen Siedlungsentwicklung sollen auf der Basis des Konzeptes zur aktiven
Grundstückspolitik weitere Maßnahmen ergriffen werden:
-
Errichtung
weiterer Sozialbauwohnungen,
-
Stärkung
des preisgedämpften Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen,
-
Sicherung
preisgünstiger Wohnungen im Bestand,
-
Schaffung
von Wohnbauflächenreserven für sozialen und preisgedämpften Wohnungsneubau
(siehe Vorlage: FB6/0621/2017 Aktive Grundstückspolitik zur Entwicklung von
Siedlungsflächen).
-
Handlungsfeld
2:
Bei der künftigen Siedlungsentwicklung bedarf es folgender Maßnahmen:
-
Berücksichtigung
kleiner und barrierefreier Wohnungen bei Neubauplanungen,
-
Umbau
in altengerechte und inklusive Wohnungen bei Bestandsimmobilien,
-
Beratungsangebote
zur Wohnraumanpassung,
-
Koordination
von Bedarfen und Bauaktivitäten,
-
Anpassung
des Betreuungs- und Unterstützungsangebotes für ältere Menschen.
-
Handlungsfeld
3:
Zur Versorgung dieser Zielgruppen mit geeignetem Wohnraum stehen
folgende Aufgaben im Schwerpunkt:
-
Aktivierung
vorhandener Flächenpotenziale zum Neubau von Ein- und
-
Zweifamilienhäusern,
-
Unterstützung
des Generationenwechsels im älteren Eigenheimbestand,
-
Bestandsanpassung
älterer Eigenheimquartiere,
-
Schaffung
der notwendigen Infrastruktur, insbesondere Ausbau des Betreuungsangebotes für
Kinder.
- Handlungsfeld 4:
Will man die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen stützen, bedarf
es einer Unterstützung bei der
-
Moderation
von Zielfindungsprozessen in Projektgruppen,
-
Unterstützung
von Projektgruppen beim Erwerb geeigneter Flächen und Objekte,
-
verwaltungsinternen
Koordination unterstützender Aktivitäten.
- Handlungsfeld 5:
Im Vordergrund bei der Aktivierung von Wohnungsbaureserven stehen
folgende Aufgaben:
-
Erwerb
kommunaler Wohnbauflächen bzw. Zwischenerwerb zur konzeptionellen Einflussnahme
auf private Wohnbautätigkeit nach dem bereits beschlossenen Konzept
-
Aktive
Grundstückspolitik,
-
Bewertung
und Priorisierung der verfügbaren Flächenreserven,
-
Förderquotierung
und Konzeptvergabe bei kommunalen Flächen,
-
verstärkte
Mobilisierung von Flächen in der Innenentwicklung.
3) Seite 1 v. 10 aus dem
jetzigen Punkt 2 wird ein neuer erweiterter Punkt 3
- Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Basis der vorgenannten Baulandentwicklung insbesondere die
Kindertagesstättenbedarfsplanung, die Schulentwicklungsplanung und die Verkehrsplanung fortzuschreiben.
(…).
4) Einfügen eines neuen Punkt 4:
- Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Berichtswesen zur Evaluierung zum Stand der Wohnraumentwicklung
zu erstellen. In beiden Ausschüssen soll hierzu mindestens einmal im Jahr
möglichst vor den Haushaltsberatungen berichtet werden.
Der Antrag der SPD - Fraktion ist im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 1 beraten und vertagt worden.