Beschluss: vertagt

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließen nachstehende Änderungen:

 

1)    Seite 1 v. 10 Beschlussvorschlag Punkt 1

       - Streichung der Spalte Anteil Typ “Einfamilienhaus“

 

2)    Seite 1 v. 10 Einfügen eines neuen Punktes 2

 

-     Handlungsfeld 1:

Bei der künftigen Siedlungsentwicklung sollen auf der Basis des Konzeptes zur aktiven Grundstückspolitik weitere Maßnahmen ergriffen werden:

-     Errichtung weiterer Sozialbauwohnungen,

-     Stärkung des preisgedämpften Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen,

-     Sicherung preisgünstiger Wohnungen im Bestand,

-     Schaffung von Wohnbauflächenreserven für sozialen und preisgedämpften Wohnungsneubau (siehe Vorlage: FB6/0621/2017 Aktive Grundstückspolitik zur Entwicklung von Siedlungsflächen).

 

-     Handlungsfeld 2:

Bei der künftigen Siedlungsentwicklung bedarf es folgender Maßnahmen:

-     Berücksichtigung kleiner und barrierefreier Wohnungen bei Neubauplanungen,

-     Umbau in altengerechte und inklusive Wohnungen bei Bestandsimmobilien,

-     Beratungsangebote zur Wohnraumanpassung,

-     Koordination von Bedarfen und Bauaktivitäten,

-     Anpassung des Betreuungs- und Unterstützungsangebotes für ältere Menschen.

 

-     Handlungsfeld 3:

Zur Versorgung dieser Zielgruppen mit geeignetem Wohnraum stehen folgende Aufgaben im Schwerpunkt:

-     Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale zum Neubau von Ein- und

-     Zweifamilienhäusern,

-     Unterstützung des Generationenwechsels im älteren Eigenheimbestand,

-     Bestandsanpassung älterer Eigenheimquartiere,

-     Schaffung der notwendigen Infrastruktur, insbesondere Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder.

 

-     Handlungsfeld 4:

Will man die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen stützen, bedarf es einer Unterstützung bei der

-     Moderation von Zielfindungsprozessen in Projektgruppen,

-     Unterstützung von Projektgruppen beim Erwerb geeigneter Flächen und Objekte,

-     verwaltungsinternen Koordination unterstützender Aktivitäten.

 

-     Handlungsfeld 5:

Im Vordergrund bei der Aktivierung von Wohnungsbaureserven stehen folgende Aufgaben:

-     Erwerb kommunaler Wohnbauflächen bzw. Zwischenerwerb zur konzeptionellen Einflussnahme auf private Wohnbautätigkeit nach dem bereits beschlossenen Konzept

-     Aktive Grundstückspolitik,

-     Bewertung und Priorisierung der verfügbaren Flächenreserven,

-     Förderquotierung und Konzeptvergabe bei kommunalen Flächen,

-     verstärkte Mobilisierung von Flächen in der Innenentwicklung.

 

3)    Seite 1 v. 10 aus dem jetzigen Punkt 2 wird ein neuer erweiterter Punkt 3

       - Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgenannten Baulandentwicklung insbesondere die Kindertagesstättenbedarfsplanung, die Schulentwicklungsplanung und die Verkehrsplanung fortzuschreiben. (…).

 

4)    Einfügen eines neuen Punkt 4:

       - Die Verwaltung wird beauftragt, ein Berichtswesen zur Evaluierung zum Stand der Wohnraumentwicklung zu erstellen. In beiden Ausschüssen soll hierzu mindestens einmal im Jahr möglichst vor den Haushaltsberatungen berichtet werden.

 


Der Antrag der SPD - Fraktion ist im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 1 beraten und vertagt worden.