Sachkundige Bürgerin Blättermann erkundigt sich danach, warum es am Tag des Sturmtiefs Friederike keine einheitliche Regelung zur Schließung der Schulen gegeben habe. Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass die Begründung hierfür in den Zuständigkeiten liege. Der Schulträger sei für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig, was in diesem Falle bedeute, dass nur bei einer vom Gebäude ausgehenden Gefahr eine Entscheidung durch die Verwaltung getroffen worden wäre. Bei der Frage, ob und wie die Schüler im Gebäude beschult, betreut oder nach Hause entlassen werden, handele es sich um innere Schulangelegenheiten, hierfür sei die Schulleitung zuständig.

 

Die Meerbuscher Schulen hätten seriös reagiert und abgestimmte Entscheidungen getroffen. Herr Wahner und Frau Weddeling-Wolff bestätigen diese Sichtweise.