Ratsherr Banse berichtet, dass ein an der Xantener Straße in Strümp ansässiger privater Hilfsdienst viele öffentliche Stellplätze an der Xantener Straße, der Buschstraße und Am Kapellengraben belege. Er fragt, ob das zulässig sei und wie Abhilfe geschaffen werden könne.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher weist darauf hin, dass es sich um öffentliche Stellplätze handle, die auch von dem mobilen Hilfsdienst benutzt werden dürfen.