Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath und beauftragt die Verwaltung, diese den Mitgliedern des Regionalrates, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zu übersenden.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet vom runden Tisch mit allen an der Konverter-Planung beteiligten Stellen im Düsseldorfer Landtag am 31.01. sowie der Veranstaltung für die Bürger/innen auf Einladung des Ministeriums am 20.02.. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe die Handlungsoptionen zur Aufhebung der BSAB-Ausweisung für die Kiesfläche in der Weise dargestellt, dass fraglich sei, ob diese nicht rechtzeitig vor Genehmigung der Bundesfachplanung greifen könne. Bezüglich der Einzeländerung, die verfahrensrechtlich gegenüber einer Gesamtänderung des RPD-Konzeptes zur Rohstoffänderung in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt werden könne, habe die Bezirksregierung erhebliche rechtliche Vorbehalte geäußert. Diese seien damit begründet, dass der Regionalrat bei der Verabschiedung des Regionalplanes im Dezember 2017 genau diese Änderung abgelehnt habe, so dass ein Sachgrund, jetzt anders zu entscheiden, rechtlich angreifbar sei. Amprion als Vorhabenträgerin sowie der von ihr beauftragte Gutachter hätten sich hinsichtlich der Eignung deutlich für die Dreieicksfläche positioniert, soweit diese nicht realisiert werden könne, würde das Unternehmen die Antragsunterlagen für den Trassenkorridor des Ultranets auf den Standort Osterath ausrichten. Es sei nunmehr am Regionalrat, schnellstens eine Entscheidung zur Aufnahme des Änderungsverfahrens zu beschließen. Aufgrund der von der Bezirksregierung genannten Verfahrensdauer von mindestens 2 Jahren für eine Gesamtänderung sei die Frage unbeantwortet, welche Rechtsqualität ein „politisches Signal“ haben müsse, wenn die Bundesnetzagentur die Dreiecksfläche im Verfahren der Bundesfachplanung berücksichtigen könne. Soweit der Regionalrat nicht zeitnah eine Entscheidung zur regionalplanerischen Aufhebung der Kiesfläche treffen würde, sehe sie die große Gefahr, dass statt des bestgeeignetsten Standortes eine eindeutig schlechtere Fläche in räumlicher Nähe zur geschlossenen Wohnbebauung von Amprion beantragt werde. Auch der Staatssekretär habe in der Veranstaltung im Landtag eine zeitnahe Positionierung durch den Regionalrat angemahnt und deutlich gemacht, dass das Versagen einer Entscheidung auch eine Entscheidung sei. Insofern empfehle sie, eine entsprechende Resolution zu fassen und verweist diesbezüglich auf den vorliegenden Entwurf.

Vertreter aller Fraktionen kritisieren das Verhalten des Regionalrates und die damit verbundene Verhinderungstaktik, die einem Aussitzen des Problems gleich käme. In der weiteren Diskussion wird darum gebeten, den Aspekt „Schutzgut Mensch“ im Text der Resolution deutlicher herauszuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Formulierung hinzuzufügen. Sodann verabschiedet der Rat die so ergänzte Resolution gegen einen Konverter in Osterath, die als Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig