Herr Deußen führt aus, dass in Deutschland kein Glyphosat auf Kulturpflanzen zur Anwendung komme, da diese dann absterben würden. Die Aufbringung erfolge vor der Aussaat und sei eine Alternative zur mechanischen Bodenbearbeitung. Der Einsatz von Glyphosat sei stark witterungsabhängig. Nach kalten trockenen Wintern könne man ganz darauf verzichten. Im anderen Fall würde Glyphosat eingesetzt, aber weit weniger als gesetzlich erlaubt. Herr Timmer gibt zu Bedenken, dass der deutsche Markt nur durch die Produkte aus biologischer Landwirtschaft nicht ausreichend bedient werden könne. Er ist der Meinung, dass für das Insektensterben nicht die Verwendung von Glyphosat alleine verantwortlich sei. Das Mittel würde im Februar oder März aufgebracht. In dieser Zeit seien noch keine Grünpflanzen auf den Feldern, die von Insekten angeflogen werden könnten. Der Insektenflug würde zu dieser Zeit erst langsam beginnen.

 

Herr Deußen erklärt, dass die Umsetzung der im Antrag geforderten glyphosatfreien Bewirtschaftung von Ackerflächen, die in städischem Besitz sind, äußert schwierig wäre. Diese Flächen seien zum Teil umgeben von Ackerflächen, die in Privateigentum seien und auf denen weiterhin Glyphosat zum Einsatz kommen würde.