Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/0101/2018
Frage 1:
Steht der im APL am 5.12.2017 unter TOP 10, hier B-Plan 301, gefasste
Beschluss nicht im Widerspruch zu dem in der gemeinsamen Sitzung von HFA + APL
unter TOP 4 gefassten Beschluss über die Grundsätze zur strategischen
Baulandentwicklung?
Antwort zu Frage 1:
Herr Assenmacher erläutert, dass der am 05. Dezember 2017 gefasste
Beschluss nicht im Widerspruch zu dem am 29. Juni 2017 gefassten Beschluss über
die Grundsätze zur strategischen Baulandentwicklung steht. Die Grundsätze zur
strategischen Baulandentwicklung gelten erst seit dem 29. Juni 2017 für die
Entwicklung von neuen Wohnbauflächen in Meerbusch. Ein Aufstellungsbeschluss
mit dem Planungsziel der Ausweisung neuer Wohnbauflächen wird zukünftig nur
noch gefasst, wenn die Grundsätze zur strategischen Baulandentwicklung
eingehalten werden. Der am 05. Dezember 2017 gefasste Beschluss zum
Bebauungsplan Nr. 301, „Fronhofstraße/Gonellastraße“
war kein Aufstellungsbeschluss. Es wurde am 05. Dezember 2017 beschlossen, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht – wie von der Verwaltung
vorgeschlagen – aufzuheben, sondern das Verfahren nach bestimmten Grundsätzen
weiterzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan wurde bereits
am 28. April 2016 vom Rat der Stadt Meerbusch gefasst.
Frage 2:
In welcher Größenordnung muss Carat Ausgleichsflächen erwerben? Werden
Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtteils Osterath geschaffen?
Antwort zu Frage 2:
Herr Assenmacher erläutert, dass für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 266, „Ostara“ eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
durchgeführt wurde. Die Gegenüberstellung der alten Strukturen (altes
Industriegebiet) mit den neuen Strukturen (Wohnbauflächen und Grünflächen)
ergab, dass kein Ausgleich erforderlich war und (externe) Ausgleichsflächen
somit nicht geschaffen werden mussten.