Frage 1:

 

Steht der im APL am 5.12.2017 unter TOP 10, hier B-Plan 301, gefasste Beschluss nicht im Widerspruch zu dem in der gemeinsamen Sitzung von HFA + APL unter TOP 4 gefassten Beschluss über die Grundsätze zur strategischen Baulandentwicklung?

 

Antwort zu Frage 1:

 

Herr Assenmacher erläutert, dass der am 05. Dezember 2017 gefasste Beschluss nicht im Widerspruch zu dem am 29. Juni 2017 gefassten Beschluss über die Grundsätze zur strategischen Baulandentwicklung steht. Die Grundsätze zur strategischen Baulandentwicklung gelten erst seit dem 29. Juni 2017 für die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen in Meerbusch. Ein Aufstellungsbeschluss mit dem Planungsziel der Ausweisung neuer Wohnbauflächen wird zukünftig nur noch gefasst, wenn die Grundsätze zur strategischen Baulandentwicklung eingehalten werden. Der am 05. Dezember 2017 gefasste Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 301, „Fronhofstraße/Gonellastraße“ war kein Aufstellungsbeschluss. Es wurde am 05. Dezember 2017 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – aufzuheben, sondern das Verfahren nach bestimmten Grundsätzen weiterzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan wurde bereits am 28. April 2016 vom Rat der Stadt Meerbusch gefasst.

 

Frage 2:

 

In welcher Größenordnung muss Carat Ausgleichsflächen erwerben? Werden Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtteils Osterath geschaffen?

 

Antwort zu Frage 2:

 

Herr Assenmacher erläutert, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 266, „Ostara“ eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung durchgeführt wurde. Die Gegenüberstellung der alten Strukturen (altes Industriegebiet) mit den neuen Strukturen (Wohnbauflächen und Grünflächen) ergab, dass kein Ausgleich erforderlich war und (externe) Ausgleichsflächen somit nicht geschaffen werden mussten.