Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt der Stadt nimmt Kenntnis von den
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 während der öffentlichen Auslegung
abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss über Änderungen
Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen des
Bebauungsplanes Nr. 307, Meerbusch-Osterath,
Insterburger Straße im Bereich südlich der
Feuerwache in grüner Farbe.
Es
handelt sich insbesondere um:
-
Streichung der nachrichtlich
übernommenen Wasserschutzzone
-
eine Ergänzung der textlichen
Festsetzungen zur Versickerung von
Niederschlagswasser
-
Ergänzung eines Hinweises zum
Bodenschutz.
3. Satzungsbeschluss gem. §
10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr.
307, Meerbusch‑Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der
Feuerwache gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
November 2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit der
Begründung vom 12. Januar 2018,
für ein Gebiet, das im Norden durch die Insterburger Straße begrenzt
wird, im Osten an das bisher unbebaute Flurstück 1387 sowie an einen
Kindergarten angrenzt, im Süden durch einen Parkplatz sowie einen Fuß- und
Radweg begrenzt wird und im Westen an gewerblich genutzte Flächen entlang der
Bahnschienen angrenzt.
Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
§ 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan Nr. 307.
Mit dem Inkrafttreten dieses
Bebauungsplanes treten der Bebauungsplan Nr. 296 sowie Teile des
Bebauungsplanes Nr. 173 A außer Kraft.
Ratsherr
Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig