Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) gemäß

Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.  

2. Beschluss über Änderungen

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 307, Meerbusch-Osterath,

Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache in grüner Farbe.

 

            Es handelt sich insbesondere um:

-               Streichung der nachrichtlich übernommenen Wasserschutzzone 

-               eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Versickerung von

            Niederschlagswasser

-               Ergänzung eines Hinweises zum Bodenschutz. 

 

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 307, Meerbusch‑Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit der Begründung vom 12. Januar 2018,

für ein Gebiet, das im Norden durch die Insterburger Straße begrenzt wird, im Osten an das bisher unbebaute Flurstück 1387 sowie an einen Kindergarten angrenzt, im Süden durch einen Parkplatz sowie einen Fuß- und Radweg begrenzt wird und im Westen an gewerblich genutzte Flächen entlang der Bahnschienen angrenzt.

Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan Nr. 307.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten der Bebauungsplan Nr. 296 sowie Teile des Bebauungsplanes Nr. 173 A außer Kraft.


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig