Ratsherr Müller erklärt, dass ein Gewerbeobjekt im „Officepark Büderich“ immer noch zu Wohnzwecken genutzt würde. Dies sei spätestens seit dem 27.10.2017 rechtswidrig. Auch die Abfallcontainer liefen über. Er zeigt sich verärgert über die Untätigkeit der Verwaltung.

Technischer Beigeordneter Assenmacher weist dies zurück. Sowohl der FB 1 als auch der FB 4 – Bauordnung würden den Zustand überwachen. Alle rechtlichen Möglichkeiten würden genutzt. Dies gelte auch für das weitere Vorgehen.