Herr Timmer hält einen Vortrag über das Zulassungsverfahren von Glyphosat und dessen Einsatzmöglichkeiten und – beschränkungen.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Anschließend beantwortet Herr Timmer Fragen aus dem Ausschuss. Er räumt ein, dass vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit beim konventionellen Anbau in bestimmten Fällen der Einsatz von Glyphosat unverzichtbar sei. Er hält ein Verbot nicht für sinnvoll, vielmehr sollte z.B. seitens der Landwirtschaftskammer eine Beratung und Unterstützung der Landwirte bei der Suche nach Alternativen erfolgen. Es gäbe keine Anzeigepflicht der Landwirte über den Einsatz von Glyphosat. Die Landwirte müssen eine Schlagkartei führen, die im Falle einer Anzeige vorgelegt werden müsse.