Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 16, Meerbusch‑Büderich,
Dorfstraße / Am Pfarrgarten vom 26. Mai 2011 gemäß
§ 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst nunmehr
-
die
Flurstücke 685 tlw., 686 und 687 tlw. der Flur 18 der Gemarkung
Büderich für das Baugrundstück,
-
die
Flurstücke 167 tlw., 186, 684 tlw., 703 tlw., 705 tlw. und
1589 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Dorfstraße,
-
die
Flurstücke 590 und 529 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im
Bereich der Straße Am Pfarrgarten
und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit
dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 257
außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Ratsherr Rettig erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde. Man sei zwar nicht grundsätzlich gegen den B-Plan, jedoch sei die Verschiebung der Prioritäten für die FDP nicht nachvollziehbar.
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Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
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|
FDP |
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|
11 |
SPD |
8 |
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Bündnis 90 /
Die Grünen |
7 |
|
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UWG |
2 |
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Zentrum |
1 |
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Fraktionslos |
1 |
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Bürgermeister |
1 |
|
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Gesamt |
43 |
|
11 |