Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16, Meerbusch‑Büderich, Dorfstraße / Am Pfarrgarten vom 26. Mai 2011 gemäß § 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst nunmehr

 

-        die Flurstücke 685 tlw., 686 und 687 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich für das Baugrundstück,

-        die Flurstücke 167 tlw., 186, 684 tlw., 703 tlw., 705 tlw. und 1589 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Dorfstraße,

-        die Flurstücke 590 und 529 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Straße Am Pfarrgarten

 

und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 257 außer Kraft.

 


 

Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

Ratsherr Rettig erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde. Man sei zwar nicht grundsätzlich gegen den B-Plan, jedoch sei die Verschiebung der Prioritäten für die FDP nicht nachvollziehbar.

.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

23

 

 

FDP

 

 

11

SPD

8

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

7

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

43

 

11