Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

 

für ein Gebiet, das die Grundstücke umfasst, die sich angrenzend an die Wendeanlage „Am Meerkamp“ befinden

 

und das

 

-       im Westen durch die Ostgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Hohegraben    weg“

-       im Norden durch die Südgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Auf den Steinen“

-       im Osten durch die Westgrenze der Baugrundstücke an der Straße „In der Meer“ und

-       im Süden durch die Nordgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Am Meerkamp“ sowie durch die Straßenverkehrsfläche „Am Meerkamp“ begrenzt wird,

 

maßgebend ist der in der 3. vereinfachten Änderung des Plans Nr. 51 BD dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 BD Im Bachgrund aufzustellen,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

Sicherung des Gebiets als hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandort

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig