Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634),
für ein Gebiet, das die Grundstücke umfasst, die
sich angrenzend an die Wendeanlage „Am Meerkamp“ befinden
und das
-
im Westen
durch die Ostgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Hohegraben weg“
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im Norden
durch die Südgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Auf den Steinen“
-
im Osten
durch die Westgrenze der Baugrundstücke an der Straße „In der Meer“ und
-
im Süden
durch die Nordgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Am Meerkamp“ sowie durch
die Straßenverkehrsfläche „Am Meerkamp“ begrenzt wird,
maßgebend ist der in der 3. vereinfachten Änderung des Plans Nr. 51 BD dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 BD Im Bachgrund
aufzustellen,
die vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
Sicherung des Gebiets als hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandort
Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und
Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig