Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB4/0728/2017
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den
planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
50 BD sowie den Abweichungen von der dazugehörigen Gestaltungssatzung Nr. 14
für das Bauvorhaben – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage,
Kanzlei / Necklenbroicher Straße – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2)
BauGB zu.
- Überschreitung der Baugrenze
- Abweichen von der festgesetzten offenen Bauweise
- Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von zweigeschossig auf dreigeschossig
- Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 1,12 (610 qm)
- Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt:
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14 |
3 |
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Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.