Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 BD sowie den Abweichungen von der dazugehörigen Gestaltungssatzung Nr. 14 für das Bauvorhaben – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Kanzlei / Necklenbroicher Straße – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB zu.

 

  1. Überschreitung der Baugrenze
  2. Abweichen von der festgesetzten offenen Bauweise
  3. Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von zweigeschossig auf dreigeschossig
  4. Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 1,12 (610 qm)
  5. Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung
  6. Abweichung von der festgesetzten Dachneigung

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

 

SPD        

3

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG       

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:    

14

3

 

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.