Ratsfrau Niegeloh erklärt, dass der hintere Teil des Dr. Franz-Schütz-Platzes schlecht beleuchtet sei, da nur am Rand Leuchten installiert seien. Sie fragt, ob diese Situation der Verkehrssicherungspflicht entspräche.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass es keine gesetzlichen Vorschriften über die Ausleuchtung von Parkplätzen gebe. Von Seiten der Verwaltung seien keine Änderungen geplant.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Beratungsvorlage und Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.01.2009 zur Beleuchtung auf dem Dr. Franz-Schütz-Platz sind als Anlage beigefügt.