Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0651/2017/1
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
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7 |
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SPD |
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3 |
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FDP |
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2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
|
2 |
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UWG |
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1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
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1 |
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Gesamt:
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16 |
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Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Alternativvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; zunächst nicht aufzuheben.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung einer Planungswerkstatt zu
beauftragen
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90 / Die Grünen |
|
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
7 |
9 |
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Damit ist der Alternativvorschlag abgelehnt.
Antrag der
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; zunächst nicht aufzuheben.
Der Rat der Stadt beschließt, die
Verwaltung zu beauftragen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 301 an
einer gedachten Linie zwischen Gonellastraße 28 und Fronhofstraße 37a in zwei
Bereiche zu teilen. Der östliche Teil des Geltungsbereiches soll zeitnah
städtebaulich neu strukturiert und das Verfahren weiter geführt werden, die
städtebaulichen Entwicklungen im westlichen Teil sollen zunächst ruhen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
9 |
7 |
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Damit ist der Antrag angenommen.
Herr Jürgens hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Der Tagesordnungspunkt 10 wird mit dem Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 301 gemeinsam beraten.
Herr Schoenauer erläutert den
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Es gäbe einige Bürger, die
durchaus an einer Entwicklung und Neugliederung interessiert seien. Aufgrund
der unterschiedlichen Interessen der Bürger solle der Bebauungsplan aufgeteilt
und stufenweise entwickelt werden. Ziel sei es deshalb, für die Hälfte im
östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes einen neuen städtebaulichen Entwurf
zu entwickeln und das Verfahren fortzuführen; die Entwicklungen der anderen
Hälfte im westlichen Teil sollen zunächst ruhen.
Frau Niederdellmann-Siemes
spricht sich für den Alternativvorschlag der Verwaltung aus, zunächst eine
Planungswerkstatt mit allen betroffenen Bürgern durchzuführen und dann erneut
zu beraten. Besonders im Stadtteil Lank - Latum stehen nur wenige Flächen für
eine Wohnbaulandentwicklung zur Verfügung. Dem Antrag der Fraktionen CDU und
Bündnis 90/Die Grünen werde die SPD deshalb nicht zustimmen.
Herr Gabernig stimmt Frau
Niederdellmann-Siemes zu. Es sollte erst nach Durchführung der
Planungswerkstatt eine eventuell sinnvolle Teilung des Plangebietes
stattfinden, um allen Interessen der Bürger gerecht zu werden.
Herr Schoenauer findet die Idee,
eine Planungswerkstatt mit allen betroffenen Eigentümern durchzuführen, nicht
sinnvoll. Die Lösung solle vielmehr darin bestehen, mit den Bürgern, die an
einer Entwicklung interessiert sind, das Verfahren weiter fortzuführen.
Herr Peters sieht die
vorgeschlagene Planungswerkstatt ebenfalls als nicht zielführend an. Auch er
ist der Meinung, dass eine Planungswerkstatt nur mit den Bürgern durchgeführt
werden solle, die Interesse an einer Entwicklung haben.
Herr Weyen spricht sich gegen
eine Aufteilung des bestehenden Bebauungsplangebietes aufgrund der geringen
Größe des Gebietes aus.
Sodann ist über die oben genannten Beschlüsse abgestimmt worden.