Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB4/0705/2017
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
1. Beschluss über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) gemäß
Anlage 1 zur
vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt der
Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 während
der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss über Änderungen
Der Rat der Stadt
beschließt die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 307, Meerbusch-Osterath,
Insterburger Straße im
Bereich südlich der Feuerwache in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um:
-
Streichung der nachrichtlich übernommenen
Wasserschutzzone
-
eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur
Versickerung von
Niederschlagswasser
-
Ergänzung eines Hinweises zum Bodenschutz.
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr.
307, Meerbusch‑Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der
Feuerwache gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung
mit der Begründung vom 12. Januar 2018,
für ein Gebiet, das im
Norden durch die Insterburger Straße begrenzt wird, im Osten an das bisher
unbebaute Flurstück 1387 sowie an einen Kindergarten angrenzt, im Süden durch
einen Parkplatz sowie einen Fuß- und Radweg begrenzt wird und im Westen an
gewerblich genutzte Flächen entlang der Bahnschienen angrenzt.
Maßgebend ist die
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB
im Bebauungsplan Nr. 307.
Mit dem Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes treten der Bebauungsplan Nr. 296 sowie Teile des
Bebauungsplanes Nr. 173 A außer Kraft.
Da der
Bebauungsplan mit dem Ziel aufgestellt wurde, in einem Teilbereich des
Plangebietes sozialgeförderten Wohnraum zu ermöglichen, informiert Herr
Assenmacher über Anzahl und Größe der geplanten Wohnungen sowie über weitere,
gerade realisierte Projekte.
An der Insterburger
Straße sollen insgesamt 32 Wohnungen entstehen. Es handelt sich um 13
2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 64 m², 15 3-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 76 m² und
4 4-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 97 m².
An der Rottstraße
(Lank-Latum) sind 6 2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 54 m² und 12
3-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 77 m² entstanden.
An der Moerser
Straße (Büderich) wurden 8 2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 62 m² realisiert.
Herr Peters
fordert, dass zukünftig auch der Bau von kleineren, für Einzelpersonen
geeignete Wohnungen erfolgen muss, da zu große Wohnungen vom Jobcenter nicht
akzeptiert werden.
Dem stimmt Frau
Niederdellmann-Siemes zu.
Herr Focken weist
daraufhin, dass bereits eine Anfrage zur Übernahme von Nebenkosten in der
letzten Ratssitzung gestellt worden ist.
Auf Nachfrage von
Herrn Rettig erklärt Frau Kox, dass die Nebenkostenvorauszahlungen der
Sozialwohnungen für die einzelnen Wohneinheiten zum Teil zu hoch sind und
dementsprechend nicht vom Jobcenter in voller Höhe übernommen werden. Es finden
bereits Gespräche statt, um diese Vorauszahlungen zu verringern.
Herr Rettig möchte
wissen, warum der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erst jetzt erfolgt,
obwohl mit einer Bebauung bereits begonnen wurde.
Herr Assenmacher
erläutert, dass die Gebäude ursprünglich als Flüchtlingsunterkünfte geplant
waren und eine entsprechende Bebauung ohne Änderung des Bebauungsplans möglich
war.
Herr Focken fragt
an, ob es möglich wäre, zum Schutz der zukünftigen Bewohner das Martinshorn der
Feuerwehrwagen nachts erst ab der Ampelanlage an der Meerbuscher Straße
einzuschalten.
Herr Jürgens erklärt, dass das Martinshorn und das Blaulicht am Feuerwehrwagen nur zusammen eingeschaltet werden können. Dementsprechend muss dies ab Verlassen der Feuerwehrwache erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU
|
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG
|
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
17 |
0 |
0 |