Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

 

1. Beschluss über Stellungnahmen

 

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) gemäß

Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.  

 

 

2. Beschluss über Änderungen

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 307, Meerbusch-Osterath,

Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache in grüner Farbe.

 

            Es handelt sich insbesondere um:

-               Streichung der nachrichtlich übernommenen Wasserschutzzone 

-               eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Versickerung von

            Niederschlagswasser

-               Ergänzung eines Hinweises zum Bodenschutz. 

 

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 307, Meerbusch‑Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung

mit der Begründung vom 12. Januar 2018,

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Insterburger Straße begrenzt wird, im Osten an das bisher unbebaute Flurstück 1387 sowie an einen Kindergarten angrenzt, im Süden durch einen Parkplatz sowie einen Fuß- und Radweg begrenzt wird und im Westen an gewerblich genutzte Flächen entlang der Bahnschienen angrenzt.

 

Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan Nr. 307.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten der Bebauungsplan Nr. 296 sowie Teile des Bebauungsplanes Nr. 173 A außer Kraft.

 

 


Da der Bebauungsplan mit dem Ziel aufgestellt wurde, in einem Teilbereich des Plangebietes sozialgeförderten Wohnraum zu ermöglichen, informiert Herr Assenmacher über Anzahl und Größe der geplanten Wohnungen sowie über weitere, gerade realisierte Projekte.

An der Insterburger Straße sollen insgesamt 32 Wohnungen entstehen. Es handelt sich um 13 2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 64 m², 15 3-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 76 m² und 4 4-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 97 m².

An der Rottstraße (Lank-Latum) sind 6 2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 54 m² und 12 3-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 77 m² entstanden.

An der Moerser Straße (Büderich) wurden 8 2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 62 m² realisiert.

 

Herr Peters fordert, dass zukünftig auch der Bau von kleineren, für Einzelpersonen geeignete Wohnungen erfolgen muss, da zu große Wohnungen vom Jobcenter nicht akzeptiert werden.

 

Dem stimmt Frau Niederdellmann-Siemes zu.

 

Herr Focken weist daraufhin, dass bereits eine Anfrage zur Übernahme von Nebenkosten in der letzten Ratssitzung gestellt worden ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rettig erklärt Frau Kox, dass die Nebenkostenvorauszahlungen der Sozialwohnungen für die einzelnen Wohneinheiten zum Teil zu hoch sind und dementsprechend nicht vom Jobcenter in voller Höhe übernommen werden. Es finden bereits Gespräche statt, um diese Vorauszahlungen zu verringern.

 

Herr Rettig möchte wissen, warum der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erst jetzt erfolgt, obwohl mit einer Bebauung bereits begonnen wurde.

 

Herr Assenmacher erläutert, dass die Gebäude ursprünglich als Flüchtlingsunterkünfte geplant waren und eine entsprechende Bebauung ohne Änderung des Bebauungsplans möglich war. 

 

Herr Focken fragt an, ob es möglich wäre, zum Schutz der zukünftigen Bewohner das Martinshorn der Feuerwehrwagen nachts erst ab der Ampelanlage an der Meerbuscher Straße einzuschalten.

 

Herr Jürgens erklärt, dass das Martinshorn und das Blaulicht am Feuerwehrwagen nur zusammen eingeschaltet werden können. Dementsprechend muss dies ab Verlassen der Feuerwehrwache erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU    

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP         

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen  

2

 

 

UWG       

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

 

Gesamt:   

17

0

0