StVD Krügel berichtet anhand einer grafischen Darstellung (Anm. des Schriftführers: der Niederschrift beigefügt) über die anstehenden Maßnahmen zur Digitalisierung der städtischen Schulen. Diese Maßnahmen würden sich in 4 Abschnitten aufteilen:

 

  1. Breitbandverkabelung als Projekt des Rhein-Kreises Neuss

 

Der Rhein-Kreis Neuss habe die Projektleitung übernommen und die entsprechenden Förderanträge gestellt. Es werden 90 % über Zuschüsse abgebildet und 10 % über Eigenleistung der Kommunen. Der Kreis übernehme das Ausschreibungsverfahren und die Auftragsvergabe. Ziel sei ein diskriminierungsfreier Ausbau mit einem Abschluss nach maximal 24 Monaten. Man könne mit einer Auftragserteilung im März 2018 rechnen, die Maßnahme sei dementsprechend spätestens im März 2020 abgeschlossen.

 

  1. Providerauswahl

 

Die Auswahl des Providers erfolge im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. Dieses Verfahren werde parallel zum Breitbandausbau geführt werden. Ein Haushaltsansatz von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2018 stelle in jedem Falle die Handlungsfähigkeit sicher, auch wenn über die Kosten erst im Rahmen der Vergabe endgültige Gewissheit gewonnen werden könne.

 

  1. Medienplanung

 

Die notwendigen Medienkonzepte der Schulen seien bereits in Arbeit, die Fortschreibung des städtischen Medienentwicklungsplanes dann die Folge. Die Entwicklung dieser Konzepte sei dialogisch zwischen Schulen und Schulverwaltung angelegt. Es stünde Unterstützung durch die Medienberater des Kreismedienzentrums und die Medienberatung NRW für die Schulen bereit. Einen ersten Stand der Entwicklung werde Thema des Meerbuscher Schul-EDV-Tages 2018 sein.

 

  1. W-LAN

 

Eine entsprechende Ausleuchtung der Schulgebäude werde über das KRZN in Auftrag gegeben, im Anschluss daran die Festlegung der Standorte für die Accesspoints. Die Installation werde zeitlich so koordiniert, dass der Betrieb sofort nach dem Anschluss des Breitbandes beginnen könne.

 

Ratsfrau Glasmacher fragt nach, ob es ein Gutachten gebe, um gesundheitliche Risiken durch Accesspoints ausschließen zu können. StVD Krügel antwortet, es gebe eine Untersuchung und eine dementsprechende Aussage des Medienzentrums NRW, die die Unbedenklichkeit der Digitalisierung bescheinige. Ratsherr Peters befürchtet, die Ausführungen von StVD Krügel so verstanden zu haben, dass Schulbücher insgesamt abgeschafft werden sollten. Er fürchtet um die Rolle des Buches als Kulturgut. StVD Krügel stellt klar, dass es immer nur um einen partiellen Ersatz von Büchern als Lernmittel gehe. Auf mittelfristige Sicht müsse aber der verstärkte Aufwand für digitale Lernmittel zu einer entsprechenden Teilentlastung im Ansatz für Lernmittel führen. Für eine Übergangszeit werde der Haushalt allerdings eine solche Doppelbelastung tragen müssen.