Beschluss:

Der JHA trifft folgende Beschlüsse zur Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW des Vereins Tagesmütter e.V. vom 15.08.2017

 

1.       Dem Antrag auf Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von 6.000 € wird letztmalig für das Jahr 2018 entsprochen.

2.       Der begehrte flexible Ausgleich für notwendige, zusätzlich zu leistende Betreuungsstunden, die durch individuelle Besonderheiten entstehen, wird in der Verwaltungspraxis berücksichtigt.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Verein dargestellte Situation aufzuklären und in einer Vorlage darzulegen.

4.       Soweit sich der Antrag auf Tagespflegepersonen bezieht, die Räumlichkeiten extra für den Betrieb einer Tagespflege außerhalb der eigenen Wohnung anmieten, beschließt der Ausschuss die Möglichkeit der Zahlung eines Mietkostenzuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der Warmmiete, max. jedoch 220 €.

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Modelle für eine Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall zu erarbeiten.

 

 


Der Verein Tagesmütter e.V. – vertreten durch die Vorsitzende Angelika Schumann - erhält eingangs Gelegenheit zur Begründung der eingereichten Bürgeranregung. Erster Beigeordneter Maatz erläutert sodann die Positionen der Stadt. Ratsherr Fliege betont den positiven Effekt der Bürgeranregung, woraus unterschiedliche Sichtweisen deutlich würden, die zu diskutieren seien. Es folgt eine umfängliche Beratung aller Punkte, in deren Verlauf Ratsherr Neuhausen grundsätzliche Kritik am Verfahren äußert. Er halte in diesem Fall das Mittel der Bürgeranregung für ungeeignet und appelliere an Verwaltung und Verein, einvernehmliche Lösungen zu suchen, die – soweit erforderlich – dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorzulegen seien. Erster Beigeordneter Maatz betont, dass die Verwaltung die Leistung der Tagespflegepersonen wertschätze und dies durch Zusammenarbeit und Austausch deutlich mache. Die im Rahmen der Bürgeranregung vorgetragenen Anliegen seien satzungs- und haushaltsrelevant, so dass die Verwaltung verpflichtet sei, dem Ausschuss eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt abschließend zu jedem Einzelpunkt.

 

Die Protokollierung erfolgt thematisch.

 

1.            Betriebskostenzuschusses

Frau Schumann erläutert die aus Sicht des Vereins weiterhin bestehende Notwendigkeit, über eigene Büro- und Lagerräume verfügen zu können. Bemühungen, günstigere Räumlichkeiten zu finden, seien erfolglos geblieben. Das von der Verwaltung empfohlenen Bürgerhaus in Lank biete zwar gute Räumlichkeiten, sei aber schlecht zu erreichen. Zudem stünden keine Lagerräume für die vielfältigen Materialien und notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Sie bittet daher um weitere Bewilligung des bisherigen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 6.000 €.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist darauf hin, dass der Betriebskostenzuschuss in den Jahren 2016 und 2017 jeweils auf politischen Antrag in den Haushalt aufgenommen worden sei. Anlässlich des vorliegenden Antrages habe die Verwaltung Stellung genommen und sich unter Berücksichtigung der finanziellen städtischen Ressourcen für eine Ablehnung ausgesprochen.

 

Ratsherr Fliege verweist auf den zur Haushaltsberatung 2018 eingereichten Antrag von CDU / Bündnis90/DIE GRÜNEN, den Zuschuss letztmalig in 2018 zu gewähren. Dies solle auch dem Verein Planungssicherheit geben, damit die Zeit genutzt werden könne, um eine andere Lösung zu finden.

 

Zu von Ratsherrn Jörgens erfragter Kündigungsfrist und möglicher Kündigungsabsicht des derzeitigen Vermieters hat die Verwaltung keine Informationen. Frau Schumann erklärt, dass ihr keine Kündigungsabsicht bekannt sei. Die bestehende Kündigungsfrist wird von ihr – nach Hinweis auf die Freiwilligkeit dieser Angabe – nachgereicht.

 

Im Weiteren sprechen sich auch die Ratsherren Jörgens und Eimer sowie Ratsfrau Glasmacher für die Bewilligung des Betriebskostenzuschusses 2018 aus.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird entsprechend abgeändert; die Zustimmung erfolgt einvernehmlich.

 

 

2.            Stundenverteilung

Frau Schumann stellt klar, dass es nicht um eine grundsätzliche Gleichstellung mit den Kindertageseinrichtungen gehe, sondern um eine flexiblere Abrechnungsmöglichkeit der benötigten Betreuungsstunden, damit auch Umstände wie z.B. durch Stau verlängerte Arbeitswege und notwendige Überstunden durch die Verwaltung Berücksichtigung fänden. Derzeit würden lediglich die festen Arbeitszeiten zuzüglich Wegezeiten anerkannt. Sie ergänzt, dass seitens der Verwaltung bereits eine entsprechende Änderung avisiert sei und spricht ihren Dank aus.

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass nach Zustellung der Einladung bereits ein Austausch zu diesem Thema erfolgt sei. Es sei Konsens, dass dem Begehren des Vereins nach flexiblerer Handhabung der berücksichtigungsfähigen Stunden bezogen auf die benannten Widrigkeiten wie z.B. Stauzeiten, notwendige Überstunden etc. in der Verwaltungspraxis Rechnung getragen werde.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass der Verwaltung dieses Problem erst durch die Bürgeranregung bekannt geworden sei. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Festsetzung der Geldleistungen und auch der Elternbeiträge in einer Staffelung von jeweils 5 Stunden erfolge. Die flexiblere Abrechnung könne im Einzelfall auch die Verpflichtung zum höheren Elternbeitrag bewirken.

 

Die Zustimmung zur vereinbarten Regelung erfolgt einvernehmlich.

 

 

3.            Urlaubsregelung

Frau Schumann trägt vor, dass den Tagespflegepersonen laut Satzung je Pflegekind 25 vergütete Urlaubstage zustünden, sofern der Urlaub mit den Sorgeberechtigten abgestimmt und dem Jugendamt mitgeteilt sei und sofern kein anderes kostenpflichtiges Betreuungsangebot in Anspruch genommen werde. Die gleichzeitige Abstimmung mit den Eltern von bis zu 5 Pflegekindern mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen sei oftmals schwierig. Dies führe in Abhängigkeit von der Lage der Sommerferien immer wieder dazu, dass zustehender Urlaub erst nach dem 31.07. d.J. genommen werden könne. Das Betreuungsverhältnis für künftige Kita-Kinder ende jedoch zum 01.08. d.J. mit Beginn des Kindergartenjahres, so dass der Anspruch auf Geldleistung entfalle trotz noch nicht ausgeschöpftem Urlaubsanspruch und weiter laufender Sozialabgaben. Hier werde eine gerechtere Handhabung gewünscht, möglicherweise analog der in Kaarst getroffenen Regelung, dass bei Neuaufnahmen grundsätzlich eine Vergütung ab 01.08. d.J. erfolge unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Aufnahme der Betreuung.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die systematische Unterschiedlichkeit  zwischen der strukturierten Betreuung in Kindertageseinrichtungen durch Personen im Angestelltenverhältnis und einer freiberuflichen Dienstleistung im Rahmen der flexibleren Kindertagespflege. Die in Meerbusch seit 2016 geltende 25-tägige Urlaubsregelung sei zudem nicht kommunaler Standard sondern bereits Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Tagespflegepersonen.

 

Im weiteren Verlauf der intensiven Diskussion wird deutlich, dass eine schnelle Lösung nicht gefunden würde. Einvernehmlich wird daher vereinbart, dass die Verwaltung zur Aufbereitung der dargelegten Problematik eine Musterrechnung für Tagespflege und Großtagespflege erstellen und dem Ausschuss in der Sitzung am 07.03.2018 zur weiteren Beratung vorlegen werde.

 

 

4.            Mietkostenzuschuss

Frau Schumann dankt der Verwaltung, die sich bereits für die Gewährung eines Mietzuschusses an alle Tagespflegepersonen ausgesprochen habe, die zur Ausübung dieser Tätigkeit Räumlichkeiten anmieten müssten. Angesichts der Mietpreise in Meerbusch bitte sie jedoch, die Höhe des Zuschusses zu überdenken.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass sich die bisherige Regelung auf die Großtagespflegestellen beziehe. Ziel sei der weitere Ausbau der Tagespflege und die Motivierung Interessierter, sich in Meerbusch niederzulassen. Dem Antrag des Vereins solle jedoch Rechnung getragen und die Zuschussregelung analog der Großtagespflege auf alle Tagespflegepersonen angewendet werden, die zur Ausübung dieser Tätigkeit fremde Räumlichkeiten anmieten müssten, somit in Höhe von 50% der Warmmiete, max. 220 € bei 5 Pflegekindern.

 

Die Beschlussvorlage findet allseits Zustimmung.

 

 

5.            Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall

Frau Schumann führt aus, dass Spontanvertretungen im Krankheitsfall in der Regel durch dem Kind fremde Personen in fremden Räumlichkeiten erfolgten, was einem U3-Kind nicht zuzumuten sei. Die Verwaltung werde daher gebeten – wie von ihr bereits angekündigt - eine Vertretungsregelung zu erarbeiten, die alle Belange berücksichtige.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt aus, dass die reine Vertretung durch kurzfristiges Einspringen anderer Pflegepersonen bereits erfolge. Ziel des Vereins sei jedoch eine beständige Regelung, die z.B. die Betreuung durch dem Kind bereits vertraute Personen vorsehe. Hier arbeite die Verwaltung bereits an einer Lösung, die dem Ausschuss bis zur Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt werde.

 

Der Beschlussvorschlag findet allseits Zustimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1:      einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 2:      einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 3:      einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 4:      einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 5:      einstimmig