Erster
stellvertretender Bürgermeister Jürgens übergibt den Vorsitz an den Zweiten
stellvertretenden Bürgermeister Eimer und nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; zunächst nicht aufzuheben.
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 301 an einer gedachten Linie zwischen
Gonellastraße 28 und Fronhofstraße 37a in zwei Bereiche zu teilen. Der östliche
Teil des Geltungsbereiches soll zeitnah städtebaulich neu strukturiert und das
Verfahren weiter geführt werden, die städtebaulichen Entwicklungen im
westlichen Teil sollen zunächst ruhen.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt, dass eine Teilung des B-Planes nicht sinnvoll
erscheine und die Verwaltung hiermit mit zusätzlicher Arbeit belastet würde.
Erster
stellvertretender Bürgermeister Jürgens übernimmt wieder den Vorsitz.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
SPD |
|
10 |
|
FDP |
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6 |
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Bündnis 90 / Die
Grünen |
6 |
|
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UWG |
|
4 |
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Die Linke/Piraten |
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Gesamt |
29 |
20 |
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