Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Erster stellvertretender Bürgermeister Jürgens übergibt den Vorsitz an den Zweiten stellvertretenden Bürgermeister Eimer und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013 gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; zunächst nicht aufzuheben.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 301 an einer gedachten Linie zwischen Gonellastraße 28 und Fronhofstraße 37a in zwei Bereiche zu teilen. Der östliche Teil des Geltungsbereiches soll zeitnah städtebaulich neu strukturiert und das Verfahren weiter geführt werden, die städtebaulichen Entwicklungen im westlichen Teil sollen zunächst ruhen.

 


Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass eine Teilung des B-Planes nicht sinnvoll erscheine und die Verwaltung hiermit mit zusätzlicher Arbeit belastet würde.

 

Erster stellvertretender Bürgermeister Jürgens übernimmt wieder den Vorsitz.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                   

23

 

 

SPD                                     

 

10

 

FDP                                     

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen 

6

 

 

UWG                                  

 

4

 

Die Linke/Piraten               

 

 

 

Gesamt                               

29

20