Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bei Baumfällungen auf städtischem Gebiet den Bau- und Umweltausschuss und somit die Öffentlichkeit vorzeitig zu informieren und die Maßnahmen im Einzelnen bereits in der Ausschussvorlage in einem eigenen Tagesordnungspunkt darzustellen und zu begründen. Dies natürlich nur, wenn nicht wegen „Gefahr in Verzug“ kurzfristig gehandelt werden muss.

Dabei ist in der Tagesordnung für den Bau- und Umweltausschuss auf die Notwendigkeit, den Umfang und die Art der betroffenen Bäume hinzuweisen. Die Verwaltung soll darlegen, aus welchen zwingenden Gründen die Fällung erforderlich ist.

Bei Bedarf kann der Ausschuss die Maßnahmen mittels Beschluss aufschieben, um eventuelle Klärungen vorzunehmen.

Die Beteiligung des Ausschusses kann sich auf Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, bei mehrstämmigen Bäumen 50 cm für mindestens einen Stamm, beschränken (Grundlage verschiedener Baumschutzsatzungen). Auch der ökologische Ersatz durch Neuanpflanzungen soll dargestellt werden. Gefällte Bäume sollen grundsätzlich durch Neuanpflanzungen mit gleicher oder von besserer ökologischer Qualität ersetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Beschlussantrag von Frau Niegeloh im Namen der SPD-Fraktion:

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Baumschutzsatzung auch für private Flächen vorzubereiten und dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

3

 

1

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

2

UWG

1

 

 

Gesamt:

7

7

3

Der Antrag ist damit abgelehnt.


Frau Niegeloh begrüßt den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erinnert an einen früheren Antrag der SPD-Fraktion für eine Baumschutzsatzung. Die Fraktionen sollten die Verwaltung beauftragen, einen entsprechenden Entwurf einer Baumschutzsatzung auch für private Flächen zu erarbeiten. Dazu stellt Sie einen Antrag auf Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss.

 

Der Vorsitzende weist auf TOP 6.4 mit dem Thema „Juristische Bewertung der Verkehrssicherungspflicht“ hin. Zunächst sollte die Rechtslage von der Verwaltung geprüft und vorgetragen werden.

 

Herr Kunze und Herr Fliege erläutern und bekräftigen den Antrag ihrer Fraktionen.

 

Herr Gabernig regt an, den Antrag auch auf private Flächen zu beziehen.

Herrn Dr. Hemmen stört die evtl. Maßregelung im privaten Bereich.

 

Herr Betsch stellt fest, dass die gewünschte Transparenz bei Baumfällungen kein Problem darstellt. Die im Antrag genannten Maße orientieren sich an verschiedenen bestehenden Baumschutzsatzungen. Im Detail ist jedoch der Begriff Qualität im letzten Satz des Antrages zu definieren. Er weist insbesondere darauf hin, dass bei der Baumauswahl für Nachpflanzungen vorrangig die Standortbedingungen maßgeblich sind. Die Pflanzung der gleichen Baumart ist unter heute zu beachtenden Kriterien oftmals nicht möglich. So werden im Straßenbereich zunehmend Bäume gepflanzt, die eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen schädliche Einflüsse, wie z. B. Trockenheit und Salz aufweisen. Darüber hinaus sind die Platzverhältnisse im Straßenraum bei der Auswahl der Baumart zu berücksichtigen.

 

Der Vorsitzende hält positiv fest, dass sich die Stadt Meerbusch im Vergleich des öffentlichen Grüns mit anderen Kommunen im oberen Drittel befindet.

 

Herr Mocka erklärt, dass in dem Antrag mit dem Begriff „Qualität“ ein ökologisch sinnvoller Ersatz und nicht genau die gleiche Art der Nachpflanzung gemeint sein sollte.

 

Nach Diskussion wird der Beschlussantrag dahingehend geändert, im letzten Satz das Wort „ökologischer“ einzufügen.

 

Herr Betsch gibt zu bedenken, dass eine Nachpflanzung an gleicher Stelle nicht immer möglich ist; ein Ausgleich in diesem Fall an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgt. Er teilt weiter mit, dass die städtischen Forstflächen von dieser Regelung ausgenommen sein müssen, da eine Bilanzierung bei Pflegemaßnahmen im Wald nicht durchführbar ist.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Als Anlage ist der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08. Mai 2012 beigefügt.