Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
1. Vom Betriebsergebnis 2014 fließen jeweils die
verbleibenden 50% der Unterdeckung bei den Anliegerstraßen (-8.245,34 €)
und bei den Fußgängerzonen (-866,62 €) kostensteigernd in die Kalkulation
2018 ein. Die Überdeckungen werden bei den Innerörtlichen Straßen zu 70%
(36.570,27 €) und bei den Überörtlichen Straßen zu 80% (22.075,52 €)
kostenmindernd vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2015 fließen bei den
Anliegerstraßen 30% (4.512,92 €) kostenmindernd ein. Vom Betriebsergebnis
2016 werden bei den Innerörtlichen Straßen 100% der Unterdeckung (-16.398,19 €)
kostensteigernd berücksichtigt.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,72
€/m (2017: 1,76 €/m)
b) Fußgängerzonen 10,22
€/m (2017: 10,89 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 4,22
€/m (2017: 4,98 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 3,71
€/m (2017: 4,60 €/m)
- Die XXXIX. Änderungssatzung (Anlage)
und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage) werden
beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Erster stellvertretender Bürgermeister Jürgens berichtet aus
dem Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
5 |
1 |
|
Bündnis 90 / Die
Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die Linke/Piraten |
|
|
|
Gesamt |
49 |
1 |
|