Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018
wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2018
wird auf 0,99 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2018 wird Gegenstand des Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr
wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind
96.942,83 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der
Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2015 (39.737,13 €) werden kostenmindernd
vorgetragen.
3. Bei der Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das
sind 186.054,64 €.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,76 € festgesetzt.
5. Die IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.
Erster stellvertretender Bürgermeister Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss. Ratsherr Rettig erklärt, dass die FDP-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werden, da der kalkulatorische Zins mit 6% berechnet werde.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis 90 / Die
Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die Linke/Piraten |
|
|
|
Gesamt |
44 |
6 |
|