Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.      Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 0,99 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.      Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2015 (39.737,13 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.      Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 186.054,64 €.

 

4.      Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,76 € festgesetzt.

 

5.      Die IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


Erster stellvertretender Bürgermeister Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss. Ratsherr Rettig erklärt, dass die FDP-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werden, da der kalkulatorische Zins mit 6% berechnet werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                   

24

 

 

SPD                                     

10

 

 

FDP                                     

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen 

6

 

 

UWG                                  

4

 

 

Die Linke/Piraten               

 

 

 

Gesamt                               

44

6