Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. S. 685), für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 224, Meerbusch‑Büderich, Böhlersiedlung die Satzung der Stadt Meerbusch über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 64 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Fragen aus dem Ausschuss zur planungsrechtlichen Einstufung der Siedlung werden von der Verwaltung beantwortet.

Herr Hüchtebrock informiert, dass die GWH zusammen mit der Verwaltung beabsichtigt, eine die gesamte Böhlersiedlung umfassende Teilraumentwicklungsplanung nach der Sommerpause einzubringen.


 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig