Sitzung: 06.06.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/353/2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§§ 14 und 16 Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW. S. 685), für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 224,
Meerbusch‑Büderich, Böhlersiedlung die Satzung der Stadt Meerbusch über
die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 64 in der als Anlage
beigefügten Fassung.
Fragen
aus dem Ausschuss zur planungsrechtlichen Einstufung der Siedlung werden von
der Verwaltung beantwortet.
Herr Hüchtebrock informiert, dass die GWH zusammen mit der Verwaltung beabsichtigt, eine die gesamte Böhlersiedlung umfassende Teilraumentwicklungsplanung nach der Sommerpause einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig