Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 81 B für das Bauvorhaben - Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, Mathias-von-Hallberg-Straße –für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB zu:

 

 

  1. Überschreitung der Baugrenze

 

  1. Abweichen von der geschlossenen Bauweise

 

  1. Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von zweigeschossig auf dreigeschossig

 

  1. Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 0,04

 

  1. Überschreitung der zulässigen Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,8 um 0,5

 

  1. Überschreitung der Traufhöhe von max. 7 Metern um 2,2 Meter

 

  1. Überschreitung der Firsthöhe von max. 10 Metern um 2 Meter

 

  1. Reduzierung der Mindestbepflanzung des Grundstücks von 30 % auf 10 % als Dachflächenbegrünung der Tiefgarage

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

 

SPD        

3

 

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG        

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:    

17

 

 

 

Herr Assenmacher erläutert, dass bei der Beschlussvorlage ein redaktioneller Fehler beim Punkt „GRZ“ vorliegt. Anstelle der 0,1 müsse dort 0,04 stehen. Im Sachverhalt ist dies bereits richtig dargestellt gewesen.

 

Herr Weyen fragt nach, wie die Außenfassade des Bauvorhabens aussehen wird.

 

Herr Assenmacher erklärt, dass das Bauvorhaben eine Klinkerfassade haben wird. 

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.