Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB4/0701/2017
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den
planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
81 B für das Bauvorhaben - Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit
Tiefgarage, Mathias-von-Hallberg-Straße –für folgende Tatbestände gemäß
§ 31 (2) Nr. 2 BauGB zu:
- Überschreitung der Baugrenze
- Abweichen von der geschlossenen Bauweise
- Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von zweigeschossig auf dreigeschossig
- Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 0,04
- Überschreitung der zulässigen Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,8 um 0,5
- Überschreitung der Traufhöhe von max. 7 Metern um 2,2 Meter
- Überschreitung der Firsthöhe von max. 10 Metern um 2 Meter
- Reduzierung der Mindestbepflanzung des Grundstücks von 30 % auf 10 % als Dachflächenbegrünung der Tiefgarage
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt:
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17 |
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Herr Assenmacher erläutert, dass bei der
Beschlussvorlage ein redaktioneller Fehler beim Punkt „GRZ“ vorliegt. Anstelle
der 0,1 müsse dort 0,04 stehen. Im Sachverhalt ist dies bereits richtig
dargestellt gewesen.
Herr Weyen fragt nach, wie die Außenfassade des
Bauvorhabens aussehen wird.
Herr Assenmacher erklärt, dass das Bauvorhaben eine
Klinkerfassade haben wird.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.