Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

4.1.  Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, Meerbusch‑Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“ gemäß § 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im nachstehendem Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

15

2

 

 

4.2.  Form der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, auf der Grundlage des Gestaltungsplanes in der Fassung vom 15. Mai 2012 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung in der Beteiligungsform 2 (mit Versammlung) gemäß den allgemeinen Richtlinien durchzuführen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im vorstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 


Ratsherr Peters begründet die nach dem Verkaufsbeschluss erneute Nichtzustimmung wegen der nach Meinung seiner Fraktion unmaßstäblichen städtebaulichen Kubatur und der zu niedrigen Energiesparstandards.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig