Sitzung: 06.06.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/359/2012
Beschluss:
4.1. Einleitungsbeschluss gem. § 12
(2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 17, Meerbusch‑Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“ gemäß
§ 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke
486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im
nachstehendem Übersichtsplan gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis:
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
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7 |
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4 |
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2 |
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2 |
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1 |
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1 |
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15 |
2 |
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4.2. Form der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, auf der Grundlage des Gestaltungsplanes
in der Fassung vom 15. Mai 2012 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung in der Beteiligungsform 2 (mit Versammlung) gemäß den
allgemeinen Richtlinien durchzuführen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke
486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im vorstehenden
Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ratsherr Peters begründet die nach dem Verkaufsbeschluss erneute Nichtzustimmung wegen der nach Meinung seiner Fraktion unmaßstäblichen städtebaulichen Kubatur und der zu niedrigen Energiesparstandards.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig