Sitzung: 08.11.2017 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB5/0704/2017
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
1.
Vom Betriebsergebnis 2014 fließen jeweils die
verbleibenden 50% der Unterdeckung bei den Anliegerstraßen (-8.245,34 €)
und bei den Fußgängerzonen (-866,62 €) kostensteigernd in die Kalkulation
2018 ein. Die Überdeckungen werden bei den Innerörtlichen Straßen zu 70%
(36.570,27 €) und bei den Überörtlichen Straßen zu 80% (22.075,52 €)
kostenmindernd vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2015 fließen bei den
Anliegerstraßen 30% (4.512,92 €) kostenmindernd ein. Vom Betriebsergebnis
2016 werden bei den Innerörtlichen Straßen 100% der Unterdeckung (-16.398,19 €)
kostensteigernd berücksichtigt.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,72
€/m (2017: 1,76 €/m)
b) Fußgängerzonen 10,22
€/m (2017: 10,89 €/m)
c) Innerörtliche Straßen 4,22 €/m (2017: 4,98
€/m)
d) Überörtliche Straßen 3,71 €/m (2017: 4,60
€/m)
- Die XXXIX. Änderungssatzung (Anlage A)
und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B)
werden beschlossen.
Die Gebührenkalkulation (Anlage E) wird Bestandteil
des Beschlusses.
Ratsherr Gabernig stellt fest, dass die Gebühren für alle Straßenarten zwar sinken, er aber dennoch die Gebühren für die Fußgängerzonen für zu hoch halte. Er ist der Meinung, dass der Allgemeinanteil in diesem Bereich zu niedrig sei..
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Gesamt: |
15 |
2 |
0 |