Sitzung: 08.11.2017 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB5/0699/2017
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 2,22 €/m3,
die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 0,99 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd
vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem
Betriebsergebnis 2015 (39.737,13 €) werden kostenmindernd vorgetragen.
3. Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der
Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in
Höhe von 40%, das sind 186.054,64 €.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau
des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,76 € festgesetzt.
5.
Die IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
(Anlage A) wird beschlossen.
Ratsfrau
Niegeloh stellt Fragen zur Betriebskostenabrechnung Abwasserbeseitigung. Im
Bereich der Niederschlagswassergebühr sei ihr aufgefallen, dass die
versiegelten privaten Flächen sich verändert hätten. Herr Unzeitig erklärt,
dass es für die Einführung der getrennten Gebühr für Niederschlagswasser eine
Überfliegung gegeben habe und aufgrund der Luftbilder die versiegelten Flächen
festgestellt und mit den Eigentümern abgestimmt worden seien. Seitdem werde
täglich an der Feststellung neuer Flächen, die z.B. durch Neubauten hinzukommen
und Korrektur der ermittelten Flächen gearbeitet. Die Folge seien ständige
Veränderungen in der m2-Menge versiegelter Fläche bei den privaten
Flächen.
Ratsfrau
Niegeloh stellt fest, dass in der Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für
eine unbesetzte Stelle Personalkosten geplant wurden und fragt, ob es
gewährleistet sei, dass diese Stelle besetzt werde. Herr Unzeitig erläutert,
dass in die auf die Kalkulationen folgenden Betriebskostenabrechnungen nur die
Personalkosten einfließen, die tatsächlich angefallen seien.
Ratsherr
Gabernig ist der Meinung, dass der kalkulatorische Zinssatz, der in den
Gebührenkalkulationen angewendet werde, zu hoch sei. 6% entsprächen nicht der
Realität. Ausschussvorsitzender Jürgens
weist darauf hin, dass vor Gericht dieser Prozentsatz nach wie vor
Bestand habe.
Beschlussantrag
der FDP-Fraktion:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt, den in den Gebührenkalkulationen
angewendeten kalkulatorischen Zinssatz von 6% auf 4% zu senken.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
|
1 |
1 |
UWG |
|
1 |
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
|
1 |
|
Gesamt: |
2 |
14 |
1 |
Der
Antrag ist damit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Gesamt: |
15 |
2 |
0 |