Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 0,99 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2015 (39.737,13 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 186.054,64 €.

 

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,76 € festgesetzt.

 

5.    Die IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 


Ratsfrau Niegeloh stellt Fragen zur Betriebskostenabrechnung Abwasserbeseitigung. Im Bereich der Niederschlagswassergebühr sei ihr aufgefallen, dass die versiegelten privaten Flächen sich verändert hätten. Herr Unzeitig erklärt, dass es für die Einführung der getrennten Gebühr für Niederschlagswasser eine Überfliegung gegeben habe und aufgrund der Luftbilder die versiegelten Flächen festgestellt und mit den Eigentümern abgestimmt worden seien. Seitdem werde täglich an der Feststellung neuer Flächen, die z.B. durch Neubauten hinzukommen und Korrektur der ermittelten Flächen gearbeitet. Die Folge seien ständige Veränderungen in der m2-Menge versiegelter Fläche bei den privaten Flächen.

 

Ratsfrau Niegeloh stellt fest, dass in der Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für eine unbesetzte Stelle Personalkosten geplant wurden und fragt, ob es gewährleistet sei, dass diese Stelle besetzt werde. Herr Unzeitig erläutert, dass in die auf die Kalkulationen folgenden Betriebskostenabrechnungen nur die Personalkosten einfließen, die tatsächlich angefallen seien.

 

Ratsherr Gabernig ist der Meinung, dass der kalkulatorische Zinssatz, der in den Gebührenkalkulationen angewendet werde, zu hoch sei. 6% entsprächen nicht der Realität. Ausschussvorsitzender Jürgens  weist darauf hin, dass vor Gericht dieser Prozentsatz nach wie vor Bestand habe.

 

Beschlussantrag der FDP-Fraktion:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den in den Gebührenkalkulationen angewendeten kalkulatorischen Zinssatz von 6% auf 4% zu senken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

1

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

2

14

1

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

15

2

0