Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt erteilt seine Zustimmung zur geänderten Ausführung des Staffelgeschosses des Vorhabens sowie der dazu erforderlichen planungsrechtlichen Befreiung gemäß § 31 (2) BauGB von der im Bebauungsplan Nr. 287, Meerbusch-Büderich, Kanzlei festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 12,0 m für das Staffelgeschoss auf 12,665 m. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 


Herr Hüchtebrock erläutert die Gründe der vorgeschlagenen Befreiung.

Es folgt eine Diskussion bezüglich der bisherigen und der aktuellen Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe.


 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig