Anwohner / Eigentümer von Grundstücken an der Böhlerstraße fragen, wie die Zuwegung zu ihrem Grundstück geregelt wird, wenn nach Fertigstellung des Ausbaus der Böhlerstraße die festgesetzte Lärmschutzwand errichtet wird.

 

Die Verwaltung sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen und verspricht, gemeinsam mit den Eigentümern nach einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu suchen.