Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW die als Anlage 1 beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath und beauftragt die Verwaltung, diese den Mitgliedern des Regionalrates, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zu übersenden.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, die Verwaltung habe nach Beratung mit dem beauftragten Anwalt den Planungsausschuss des Regionalrates, der heute getagt habe,  und den Regionalrat, der am 28.09. zusammenkomme, aufgefordert, im Regionalplan für die "Dreiecksfläche in Kaarst" eine Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Raumordnungsgesetz aufzunehmen. Damit wäre die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde an das raumordnerische Ziel "Auskiesungsfläche" nicht gebunden. Soweit die Bundesnetzagentur im Planfeststellungsverfahren im Übrigen zu dem Ergebnis komme, dass die Dreiecksfläche als Standort genehmigungsfähig sei, könnte aufgrund der Ausnahme ein Konverter dort errichtet werden. Soweit kein anderer besser geeigneter Standort aufgetan wird, wäre damit grundsätzlich eine Nutzbarmachung der Fläche möglich. Anderenfalls stehe zu befürchten, dass Europas größter Konverter in Osterath  im Abstand von nur 300 m zur geschlossenen Wohnbebauung errichtet werde.

 

In der Nachbarstadt Neuss sei eine Vorlage in den Rat eingebracht worden, nach der sich der Rat gegen den Standort Bauerbahn ausspreche, der in der Eignungsreihe auf Rang 5 platziert sei. Die Stadt Kaarst habe durch ihren Anwalt genau wie die Stadt Meerbusch das Standort-Gutachten der Fa. ERM vom 27.06.2017 kritisiert. Der  Anwalt der Stadt Kaarst habe dabei die Bundesnetzagentur auch aufgefordert, zu veranlassen, den Standort Frimmersdorf vertieft  zu prüfen. Als weitere Standortalternative sei vom Landrat des Rhein-Kreises Neuss auch Krefeld-Fichtenhain zur näheren Untersuchung vorgeschlagen worden. Beide Standorte seien bereits  Gegenstand des bisherigen Suchverfahrens gewesen. Der Kreistag solle in seiner Sitzung am 27.09., so die Presseberichterstattung von heute, Amprion auffordern, das Gutachten zu überarbeiten.

 

Der Leiter des Service Recht, Herr Westerlage berichtet aus der heutigen Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrates. Anträge der SPD-Fraktion  und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Stellungnahme der Stadt Meerbusch durch die Bezirksregierung bewerten zu lassen , seien nicht behandelt worden, weil sie für die Sitzung des Planungsausschusses verfristet gewesen seien. Allerdings habe der Ausschussvorsitzende erklärt, dass diese Anträge in der Regionalratssitzung am 28.09. behandelt werden sollen und bis dahin die Bewertung der Bezirksregierung vorliegen würde. Der abschließende Aufstellungsbeschluss für den Regionalplan solle nach Durchführung eines weiteren Erörterungstermins jedenfalls  noch bis Ende 2017 gefasst werden.

 

Herr Westerlage erläutert anschließend den derzeitigen rechtlichen Stand des Planungsverfahrens. Hier sei zwischen dem Bundesfachplanungsverfahren sowie dem sich erst später anschließendem Planfeststellungverfahren betreffend die konkreten Leitungen nebst Konverter und dem Verfahren zur Änderung des Regionalplans zu unterscheiden.

 

In der bisher laufenden  Bundesfachplanung werde noch keine konkrete Leitung mit Masten etc. dargestellt, sondern lediglich ein Korridor für die erforderliche Leitungstrasse des Betreibers (Amprion) sowie erforderliche Anlagen. Derzeit befinde man sich im Stadium, in dem die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde für die Bundesfachplanung den Antrag von Amprion hinsichtlich Raumverträglichkeit und damit hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Landesplanung/Regionalplanung  sowie die  strategische Umweltverträglichkeit prüfe. Hierzu lege die Bundesnetzagentur im Rahmen eines sogenannten Untersuchungsrahmens  fest, welche evtl. noch erforderlichen Unterlagen zusätzlich  vorzulegen seien. Dies diene auf dieser Prüfstufe dem Ziel, Mensch und Natur durch den Netzausbau  bei der Trassenfindung nicht unangemessen zu belasten. Insgesamt werde auf dieser Planungsstufe aber weder der konkrete Standort für Leitungen noch für die Nebenanlagen, wie einen Konverter, festgelegt. Im weiteren Bundesfachplanungsverfahren werde nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlichen Belange und nach Auswertung  der Einwendungen das Ergebnis einem Erörterungstermin zu geführt. Erst nach Abschluss der Bundesfachplanung würden dann in einem  weiteren förmlichen Planfeststellungsverfahren mit  einer zusätzlichen Prüftiefe  die Leitung mit ihren Mastenstandorten und laut Amprion auch der Konverter beantragt und  ebenfalls von der Bundesnetzagentur genehmigt. Grundsätzlich sei hierbei jedoch die Äußerung der Bundesnetzagentur zu beachten, dass sie nicht beabsichtige, einen Standort für den Konverter zuzulassen, dem bestehende Ziele der Landesplanung und Raumordnung entgegenstünden.

 

Deshalb sei das z.Zt. laufende Verfahren zur Änderung des Regionalplans von ausschlaggebender Bedeutung. Hierbei werde auch über die raumordnerischen Ziele und Grundsätze auf den möglichen Flächen zur Errichtung des Konverters entschieden. Im Regionalplan sei für den Bereich der Dreiecksfläche ausschließlich die Nutzung zum „Abbau von Bodenschätzen“ definiert und ausdrücklich jegliche andere Nutzung ausgeschlossen. Mit der von der Stadt vorgeschlagene Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz würde dieses Ziel als solches grundsätzlich bestehen bleiben und nur für den Fall, dass nach weiterer Prüfung durch die Bundesnetzagentur der Konverter nach den sonstigen Vorschriften genehmigungsfähig sei, dann auch am Standort Dreiecksfläche zugelassen werden können.

 

Hierdurch sei eine Anpassung der Nutzungsmöglichkeit an die sich über die Jahre veränderten übergeordneten Belange und die Energiewende  möglich.  Damit würde das Gesamtkonzept der Rohstoffsicherung im Regionalplan nicht tangiert werden und den Bedenken des Regionalrates und der Bezirksregierung Rechnung getragen.

 

Diese rechtliche Einschätzung werde von den externen Rechtsberatern der Stadt geteilt. Hinsichtlich des verbleibenden Zeitfensters stehe für eine solche Entscheidung jedoch nur noch wenig Zeit zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss werden eine Teilnahme der Stadt an der Sitzung des Regionalrates und ein anschließender Bericht in der nächsten Sitzung des Rates bestätigt.

 

In der weiteren Diskussion beantworten Bürgermeisterin Mielke-Westerlage und Herr Westerlage Nachfragen zum weiteren Verfahren.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bittet alle Fraktionen und die Verwaltung, an einem Strang zu ziehen und so die Errichtung des Konverters als großindustrielle Anlage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung in Osterath zu verhindern. Nach ihrer Ansicht sollte eine Abwägung zwischen allen verschiedenen Standorten weiterhin möglich sein. Die einschränkende Festlegung des Regionalplans auf eine BSAB-Fläche auf der Dreiecksfläche sollte aufgegeben werden. Das beabsichtigte Vorgehen des Kreistages allles neu zu prüfen halte sie für wenig sinnvoll, vielmehr solle sich das Gremium der Meerbuscher Resolution anschließen.

 

Auch Ratsherr Damblon spricht sich deutlich gegen den Standort Osterath aus. Er fordert alle beteiligten Gremien und Behörden auf, sich zu bewegen, da ein weiterer Verweis auf die jeweils eigene Unzuständigkeit nicht zum Ziel führe. In diesem Rahmen sei es erforderlich durch Aktionen und Anträge weiter Druck auszuüben. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig