Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Änderung des Einleitungsbeschlusses gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16, Meerbusch‑Büderich, Dorfstraße / Am Pfarrgarten vom 26. Mai 2011 gemäß § 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst nunmehr

 

-        die Flurstücke 685 tlw., 686 und 687 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich für das Baugrundstück,

-        die Flurstücke 167 tlw., 186, 684 tlw., 703 tlw., 705 tlw. und 1589 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Dorfstraße,

-        die Flurstücke 590 und 529 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Straße Am Pfarrgarten

 

und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 257 außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis zu 1:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

 

 

4

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

13

 

4

 

 

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16, MeerbuschBüderich, Dorfstraße / Am Pfarrgarten einschließlich der Entwurfsbegründung und Gutachten (Schallschutzgutachten, Artenschutzprüfung, Verkehrsgutachten, Hydrogeologisches Gutachten) gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch -BauGB- in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst

 

-        die Flurstücke 685 tlw., 686 und 687 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich für das Baugrundstück,

-        die Flurstücke 167 tlw., 186, 684 tlw., 703 tlw., 705 tlw. und 1589 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Dorfstraße,

-        die Flurstücke 590 und 529 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der Straße Am Pfarrgarten

 

und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 257 außer Kraft.

 


Herr Hüchtebrock berichtet, dass im Aufstellungsbeschluss bei der Aufzählung der Flurstücke zwei Grundstücksnummern irrtümlich nicht mit aufgeführt wurden. Daher sei der Beschluss zu berichtigen.

Sodann erläutert er das weitere Verfahren.

In der weiteren Diskussion wird die Priorität des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 diskutiert.


Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

einstimmig