Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt die dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bez. der Namensgebung für das Hallenbad Meerbusch.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, dass im Rahmen des Namenswettbewerbes 402 Vorschläge eingegangen sind, darunter 80-mal der Name „meerbad“. Eine Jury aus Vertretern von Fraktionen, dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, schwimmsporttreibenden Vereinen und den beiden Mietern hat sich für die Bezeichnung „meerbad“ ausgesprochen. Der Hallenbadausschuss hat dem Rat in seiner Sitzung am 05.09.2017 die Benennung des Hallenbades mit der Bezeichnung „meerbad“ empfohlen.  Auf Grund der anstehenden Eröffnung, erfolgte die Namensgebung per Dringlichkeitsentscheidung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig