Herr Annacker berichtet, dass unter den Flüchtlingen aktuell 36 unbegleitete, minderjährige Jugendliche bzw. junge Erwachsene lebten, die durch das städtische Jugendamt betreut würden. Vermittlung in eine Ausbildung oder in eine berufliche Tätigkeit und Unterstützung bei der Integration in die neue Gesellschaft seien hierbei die Schwerpunkte der Arbeit mit den jungen Flüchtlingen. Bis zum Ende der Betreuung seien die Jugendlichen separiert von den Sammelunterkünften in speziellen Wohngruppen untergebracht.

 

Frau Maas erkundigt sich, was nach Vollendung der Volljährigkeit mit den jungen Flüchtlingen passiere. Herr Annacker erklärt, dass ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag eine Überprüfung durch die Sozialarbeiter erfolge, inwieweit die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Heranwachsenden eine Beendigung der Unterstützung zuließe. Meist würden jedoch, nicht zuletzt wegen der Traumatisierung der Personen durch die Flucht und die Umstände im Heimatland, die Unterstützungsmaßnahmen über die Volljährigkeit hinaus weiter geführt. Darüber hinaus sei aber auch eine ambulante Betreuung für bereits in den Sammelunterkünften Lebenden möglich. Dies allerdings mit einem weniger guten Personalschlüssel.