Herr Maatz berichtet über die derzeitige Flüchtlingssituation im Stadtgebiet. Die Bezirksregierung habe angekündigt, in der nächsten Zeit 50 – 60 anerkannte Flüchtlinge, hauptsächlich mit Bleibeperspektive, aus den Ländern Syrien, Irak und dem Iran zuzuweisen. Da auf dem freien Wohnungsmarkt in Meerbusch kein adäquater Wohnraum zur Verfügung stünde, würden die Flüchtlinge vorerst in den städtischen Übergangswohnheimen untergebracht. Geplant sei es, die kleineren angemieteten Unterkünfte zu Gunsten der Neubauten aufzugeben, um Kosten zu sparen. In der Einrichtung am Eisenbrand seien bereits 4 Module bewohnt. Ziel sei es, anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit zu bieten, in regulären Wohnraum umzuziehen.

 

Herr Focken betont, dass es zur Integration der Flüchtlinge wichtig sei, eine Durchmischung der Wohngebiete zu ermöglichen und Wohnraum zu schaffen, der auch für Leistungsempfänger des Jobcenters bezahlbar sei.

 

Auf Anfrage erklärt Frau Maas, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien keine Duldung erhielten und stattdessen abgeschoben werden würden. Ausnahmen hiervon gäbe es bei Vorliegen individueller Abschiebehemmnisse, wie Erkrankung eines Kindes oder deutsche Abstammung eines Elternteils.

 

Herr Focken erkundigt sich nach der genauen Anzahl der Abschiebungen in Meerbusch. Herr Maatz sagt zu, die gewünschten Angaben mit dem Protokoll nachzureichen.

Nachtrag: Nach Angaben der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss wurden im Jahre 2017 insgesamt 8 Abschiebungen in Meerbusch durchgeführt.